Wellness Südtirol
In einem Wellnesshotel in Südtirol vom Alltag abschalten und auftanken
08. Juni 2011
Posted in Internet News
Kino.to, eine Streaming-Site, auf der offenbar Kinofilme und andere urheberrechtlich geschützte AV-Werke als Stream abgerufen werden konnten, wurde laut Medienberichten im Zuge einer Razzia geschlossen. Allerdings bleiben sehr viele der vorliegenden Berichte sehr eng am Text einer Pressemitteilung der GVU - einem dem Verband der US-Filmwirtschaft (MPAA) nahe stehenden Verein, dessen eigenes Vorgehen schon oft zu Kritik führte.
Nur in den wenigsten Fällen haben es die Autoren der aktuellen Berichte geschafft, mit den dort zitierten Pressevertretern der Generalstaatsanwaltschaft in Dresden zu sprechen (z.B. Spiegel). Wir hatten leider kein Glück, Anrufe und Mails blieben gleichermaßen unbeantwortet, das ohnehin sehr knapp bestückte Lager an Pressemitteilungen der sächsischen Justiz lieferte ebenfalls keine Hinweise.
Das ist sehr schade, denn die Darstellung der GVU enthält einige Ungereimtheiten. Dort heißt es unter anderem, dass unter Leitung der Integrierten Ermittlungseinheit Sachsen (INES) zahlreiche Razzien in Deutschland, Spanien, Frankreich und den Niederlanden durchgeführt worden sind. Gleichzeitig heißt es, dass die GVU erst am 28. April einen Strafantrag gestellt hat, vorausgegangen "waren jahrelange Vorermittlungen" des Vereins. Das lässt entweder auf eine extrem schnelle Arbeit der sächsischen Ermittler und ihrer internationalen Kollegen schließen, oder auf eine extrem gute Vorarbeit der GVU. Insbesondere zum letzteren Punkt würde man gerne mehr erfahren, da gemeinhein die Ermittlungsarbeit den dafür vorgesehenen Behörden überlassen bleiben sollte.
Unklar ist auch die Angabe der GVU, wonach die Domain kino.to von der Polizei beschlagnahmt wurde. Wenn Sie das wurde, dann fragt man sich, wieso der Rechner weiterhin in der Ukraine zu lokalisieren ist, beziehungsweise warum die sächsische Polizei auf einem ukrainischen Server folgende Botschaft hinterlässt:

Einiges an diesem Text lässt eine Urheberschaft der GVU und nicht der Polizei annehmen. Server-Botschaften dieser Art kennt man in Deutschland üblicherweise nicht. Ganz allgemein bemüht sich die Polizei bei ihren Mitteilungen um nüchterne Distanz - was man bei dem Text unter kino.to eher vermisst.
Der ganze Fall macht daher den Eindruck, dass er noch einige Überraschungen bringen könnte. Die enge Verflechtung zwischen Polizei und Urheberrechts-Lobby, auf die man aufgrund der GVU-Mitteilung schließen könnte, verdient jedenfalls Aufmerksamkeit..Sonst muss man damit rechnen, dass bald auch deutsche Beamte nach erfolgreich absolviertem aber schlecht bezahltem Dienst gute Jobs in Hollywood erhalten.
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