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14. Juni 2011
Posted in Internet News
Die fraglichen Domains in diesem Fall, rojadirecta.org und rojadirecta.com, waren im Januar im Rahmen der dritten Beschlagnahmungswelle konfisziert worden. Doch wie schon damals festgestellt, hat sich das hinter diesen Domains stehende spanische Unternehmen bereits mehrfach erfolgreich gegen den Vorwurf der Piraterie zur Wehr gesetzt.
Auch nach der Domain-Beschlagnahmung im Januar suchte Puerto80 als Inhaber der Domain umgehend den Kontakt zu den Behörden. Doch nach Darstellung des Unternehmens wurde dies zunächst ignoriert. Erst die Kontaktaufnahme mit dem Justizministerium und die dort beantragte Verfügung gegen die Konfiszierung führte zu einer Reaktion.
Allerdings war der Ausgang dieser Gespräche unbefriedigend. Am 20. Mai gab die US-Seite zu erkennen, dass man nur eine einzige Möglichkeit für einen Kompromiss sieht: Puerto80 muss versichern, keine US-Inhalte mehr zu verlinken. Das lehnte das Unternehmen allerdings ab und entschied sich für den Rechtsstreit.
In der Klage soll nun einerseits bestätigt werden, dass der Beschlagnahmung die Grundlage fehlte, weil es nach Meinung des Unternehmens keine Urheberrechtsverletzung gegeben hat. Die umstrittenen Aufzeichnungen waren nicht auf den Servern des Unternehmens hinterlegt, sondern nur verlinkt. Durch die Beschlagnahmung der Domain wurden allerdings auch vollständig legale Inhalte unerreichbar gemacht und damit die Meinungs- und Redefreiheit der Spanier verletzt.
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