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Vor Jahren beschäftigte ein US-Rechtsstreit die Gemüter: Ein Spam-Unternehmen aus den USA hatte gegen Spamhaus.org geklagt und das Gericht hatte in einem Versäumnisurteil gegen die britischen Spam-Gegner entschieden. Spamhaus sollte einen Schadensersatz in Millionenhöhe zahlen und der Richter drohte sogar mit der Beschlagnahmung der Domain. Eine Drohung, der die ICANN dann in einer selten deutlichen Stellungnahme den Boden entzog.

Heute, fünf Jahre später, ist der Rechtsstreit immer noch nicht ausgestanden. Doch inzwischen nimmt nicht einmal mehr das Berufungsgericht die Klägerseite ernst. Bei der auf 15 Minuten festgesetzten Präsentation des Revisionsantrags soll jedenfalls einer der Richter etwa 10 Minuten der Zeit in Anspruch genommen haben, um den Klägeranwalt zurechtzuweisen.

Noch nie habe er eine derart lächerliche Präsentation einer Schadensforderung erlebt und der Klägeranwalt möge doch bitte eine nachvollziehbare Schadensersatzforderung präsentieren, statt mit ständig wechselnden Millionenbeträgen zu hantieren: "Ihr Schaden springt von etwa 11 Millionen Dollar auf 130 Millionen Dollar und von 122 Millionen Dollar auf 33 Millionen Dollar. Vielleicht beträgt der tatsächliche Schaden sogar Null".

Diesen Rüffel hat sich die Klägerseite redlich verdient, denn wie der Richter feststellt, sind Millionenschäden nur schwer nachvollziehbar, wenn ein Unternehmen in keinem Geschäftsjahr mehr als 140.000 Dollar an Einnahmen vorweisen konnte. Der Schaden soll dabei entstanden sein, weil Spamhaus das Werbeunternehmen e360 insight in der Spamhaus Block List (SBL) aufgenommen hatte. Obwohl das Unternehmen stets beteuerte, nur Werbe-Mails an Personen zu verschicken, die per Opt-in dem Empfang zugestimmt hatten.

Nach der Aufnahme in die SBL wurden die Werbe-Mails aber von allen Providern gesperrt, die diese Sperrliste einsetzen. Allerdings sind an der Rechtmäßigkeit der Werbe-Mails Zweifel angebracht. Im Jahr 2007 klagte jedenfalls ein Provider gegen e360, weil er in Dutzenden von Fällen belegen konnte, dass die Werbe-Mails auch ohne Opt-in verschickt werden. Im gleichen Jahr stellte e360 den Geschäftsbetrieb ein, setzte aber die eigenen Klagen fort.

Das betrifft auch das Verfahren gegen Spamhaus.org, bei dem die Spam-Gegner zuletzt zu 27.000 Dollar Strafe verurteilt wurden. Doch nicht einmal diese geringe Strafe wollen die Spam-Gegner akzeptieren und da inzwischen eine US-Kanzlei die Nonprofit-Organisation kostenlos vertritt, kam es zu der erwähnten Rüge für die Klägerseite.

Wobei es fraglich ist, ob die Briten überhaupt ein Urteil außer einem klaren Freispruch akzeptieren würden. In der Vergangenheit hat Spamhaus.org keine Bereitschaft zu irgend welchen Kompromissen gezeigt. Schon gar nicht, wenn es um Kompromisse ging, die einen Vorteil für Spammer bedeutet hätten.

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