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14. Juni 2011
Posted in Internet News
Vermutlich schon in der vergangenen Nacht wurde die Mobbing-Website isharegossip.com Opfer eines Hacker-Angriffs. Die Angreifer - sofern es sich nicht doch um eine Aktion der Betreiber selbst handelt - haben auf der Startseite eine Drohung hinterlassen. Sie fordern "Admins, Organisatoren, Moderatoren" der Website dazu auf, sich binnen Wochenfrist bei der Polizei zu melden. Sonst werde man alle gefundenen Daten öffentlich machen, "Mails, Zugangsdaten, Namen. Kennen wir".
Informationen über die Angreifer gibt es ansonsten so gut wie keine. Die Texte unter isharegossip.com werden über ein Frame von 23timespi eingeblendet - einem offenbar auch erst seit kurzem bei Google Blogspot eingerichteten Blog. Google könnte potentiellen Ermittlern also möglicherweise weiterhelfen, sofern man der Suchmaschine ein entsprechendes Auskunftsbegehren vorlegen könnte.
Der Name 23timespi wird auch auf der entstellten Startseite der Website angezeigt, doch weder diese Bezeichnung noch der einem Gedicht ähnelnde Begleittext bieten weitere Anhaltspunkte. Das Gleiche gilt für einen Text, der unter der alternativen Adresse isharegossip.net angezeigt wird. Dort wird der Hack von den angeblichen isharegossip-Betreibern als Domain-Diebstahl bezeichnet. Ansonsten versucht man, etwaige Bedenken der Anwender zu entkräften: "User haben definitv nichts zu befürchten, da wir keine IP Adressen speichern".
Doch die Frage ist, ob überhaupt jemand etwas zu befürchten hat. Welche Beweiskraft haben "Mails, Zugangsdaten, Namen", wenn sie den Behörden von anonymen Hackern zugespielt werden? Vermutlich könnte jeder halbwegs begabte Rechtsverdreher unter diesen Bedingungen seinen Mandanten entlasten. Und selbst wenn sich aus diesen Daten eine individuelle Verantwortung ableiten ließe, wäre immer noch die Frage, welchen Vorwurf man diesen Personen machen kann.
Dass sie als Betreiber gegen die Impressumspflicht verstoßen haben? Dass sie es geduldet haben, wenn Unbekannte regelmäßig Ehrverletzungen gegen namentlich genannte Schüler und Lehrer veröffentlichten? Dass sie ihre Prüfpflichten eklatant missachtet haben? Das alles sind Vorwürfe, die man den Betreibern machen könnte. Doch welche Strafe würde ein Gericht dafür verhängen? Und wie hoch würde im Vergleich dazu wohl die Strafe für die Hacker ausfallen, sofern man ihrer habhaft wird?
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