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22. Juni 2011
Posted in Internet News
Da heute wieder eine Gewitterfront über Deutschland zieht, stimmt dieses vor einem Monat gefällte Urteil (Az.: 34 C 124/10) des Amtsgerichts Brandenburg nachdenklich. Dort hatte vermutlich ein Hausbesitzer gegen seinen Stromversorger geklagt, weil seine Heizungsanlage durch einen Stromausfall beschädigt worden war. Das Gericht stimmte zunächst dem Kläger zu, dass ihm ein Schadensersatz zustehe. Dieser Schadensersatz beschränkt sich aber auf die Kosten für die Wiederherstellung der Daten, die infolge des Stromausfalls auf dem Datenträger der Heizung rekonstruiert werden mussten.
Der Stromanbieter war demnach aufgrund eines Stromausfalls von 0,7 Sekunden für den Datenverlust auf einem Gerät im Haushalt des Klägers verantwortlich. Womit sich einige wichtige Fragen anschließen. Zum Einen wäre es interessant zu wissen, ob solche Datenverluste auch dann vom Stromversorger gezahlt werden müssen, wenn Blitzeinschläge, vereiste Überlandleitungen, umgekippte Bäume oder andere höhere Gewalttäter für den Stromausfall verantwortlich sind.
Zum Anderen ist es fraglich, ob jede Form des Datenverlusts in solchen Fällen einen Schadensersatz nach sich ziehen kann. Falls ja, wie werden nicht gespeicherte Liebesbriefe oder Blog Postings abgerechnet und wie geht man mit Online-Auktionen um, die mit 3, 2, 1 weg-ist-der-Strom enden? Kann man sich für den Verlust virtueller Güter entschädigen lassen, wenn man bei World of Warcraft kurzzeitig auf die schwarze TFT-Scheibe starrt? An Schäden im Bereich des Online-Sexuallebens mag man gar nicht erst denken, ist aber auf weitere Entscheidungen aus Brandenburg gespannt.
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