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1plusV, das Mutterunternehmen der französischen Suchmaschine für Rechtsangelegenheiten, eJusice.fr, legt im Rechtsstreit gegen Google nach. Neben der bereits im letzten Jahr eingereichten Wettbewerbsbeschwerde bei der EU-Kommission soll heute auch eine Schadensersatzforderung vor einem französischen Gericht beantragt werden.

Die Untersuchung der EU-Kommission ist zwar noch nicht abgeschlossen, doch 1plusV hat bereits im Februar das Verfahren auf alle seine vertikalen Suchangebote ausgedehnt. Das Unternehmen sieht sich einerseits als direkter Konkurrent von Google, denn ein spezieller Such-Algorithmus soll in Verbindung mit einem Experten-Rating für bessere Ergebnisse als die der großen US-Suchmaschine sorgen. Gleichzeitig aber behauptet 1plusV, dass Google diese Suchmaschinen mit wettberbsfeindlichen und unethischen Maßnahmen behindert hat.

Zwischen 2007 und 2010 sollen "nicht weniger als 30" der vertikalen Suchmaschine des Klägers von Google auf eine schwarze Liste gesetzt worden sein. Die Suchmaschinen tauchten demnach nicht im Google-Index auf. Erst kürzlich sollen einige dieser Suchmaschinen wieder Besuch vom Googlebot erhalten haben.

1plusV sieht aber gleichzeitig einen wachsenden Bedarf an vertikalen Suchmaschinen, denn die Anwender erkennen nach Meinung des Unternehmens zunehmend, dass sie bei universellen Suchmaschinen wie Google nicht immer die richtigen Antworten finden. Da Google aber die Suchmaschinen des Klägers behindert hat, will dieser einen Schaden in Höhe von 295 Millionen Euro erlitten haben.

Zuvor muss allerdings das Gericht noch die Vorwürfe des Klägers bestätigen. Der sieht eine unlautere Handlung Googles beispielsweise darin, dass ein "Zugang zu Adsense" nur möglich war, weil das Unternehmen auf seine VSearch-Technologie verzichtete. Womit vermutlich gemeint ist, dass für eine Teilnahme an dem Partnerprogramm Adsense die Benutzung von Googles Suche teilweise verpflichtend war. Ein weiteres wettbewerbsschädliches Verhalten sieht der Kläger in der Nutzung "sensibler und privater" Daten von Websites, die eine Benutzung dieser Daten eigentlich verbieten.

Außerdem - und das ist wohl der am schwierigsten zu bewertende Vorwurf - soll Google seine eigenen Angebote bei der Suche bevorzugen und diese auf der ersten Seite der Ergebnisse präsentieren, ohne dem Anwender die Chance zu geben, sich gegen diese Vorauswahl zu entscheiden. Ein rechtliches Problem, das jetzt von EU-Kommission sowie von einem nationalen Gericht geklärt werden muss.

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