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01. Juli 2011
Posted in Internet News
Eine Arbeitsgruppe des dänischen Justizministeriums hat laut ComputerWorld eine Empfehlung an das Parlament verfasst, wonach anonyme Internet-Verbindungen von öffentlichen Netzzugängen aus in Zukunft zu verhindern sind. Wer sich in einem Café mit seinem Notebook via WLAN einloggt, oder in einer Biblkiothek einen Internet-Arbeitsplatz nutzt, soll künftig persönlich identifizierbar sein.
Nun sind Empfehlungen von Arbeitsgruppen nur die allererste Stufe im Gesetzgebungsprozess, wenn solche Vorschläge nicht ohnehin auf dem von Schubladen gesäumten Dienstweg verloren gehen. Doch der dänische Vorstoß könnte ebenso gut erfolgreich verlaufen und zu einem europäischen Präzendenzfall führen. Begehren, die Internet-Nutzung zu ent-anonymisieren, gibt es auch in anderen Ländern.
Wobei im Fall des dänischen Vorschlags eventuell auch mit Unterstützung von Seiten der Arbeitgeber zu rechnen ist. Denn es wird auch verlangt, die Identifizierungspflicht auf die Internet-Zuhgänge in Firmen auszuweiten. Große wie kleine Unternehmen sollen die Nutzung ihres Netz-Zugangs durch einzelne Personen jederzeit belegen können. Was ein wesentlich stärkeres Reglement in den Firmen voraussetzt und als Nebeneffekt die private Online-Nutzung im Unternehmen reduzieren kann.
Das Ziel soll es dabei sein, Ermittlungen gegen Terroristen zu vereinfachen. Auch wenn es auf den ersten Blick doch sehr unwahrscheinlich erscheint,. dass Terroristen die Internet-Arbeitsplätze in Unternehmen dazu benutzen, ihre Terror-Pläne zu vereinbaren. Und sollte die Empfehlung tatsächlich zu einem Gesetz führen, wird auch das die Terroristen kaum davon abhalten, an öffentlich zugänglichen Rechnern ihre Mails zu checken.
Denn jedes denkbare Identifizierungsverfahren wird Schwachstellen enthalten, die eine Umgehung des Verfahrens möglich machen. Das zeigen schon die jetzt von der ComputerWorld genannten Vorschläge der Arbeitsgruppe, die eine individuelle Identifizierung über eine elektronische Signatur, eine SMS oder über die Eingabe etwa der Sozialversicherungsnummer für möglich hält. Was es nochmals wahrscheinlicher macht, dass am Ende dieses geforderten Verfahrens die Bürger einen weiteren Teil ihrer Privatsphäre eingebüßt haben, ohne dem Ziel der Terror-Abwehr auch nur ein Stückchen näher gekommen zu sein.
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