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Mehrere namhafte Sicherheitsexperten warnten in einem bereits im Mai veröffentlichten Papier vor den Gefahren einer Manipulation des Domain Name Systems, wie sie von dem US-Gesetzesentwurf des Protect-IP Act vorgesehen wird. Auch vor dem Hintergrund der gerade laufenden Umstellung auf das sichere DNSSEC sehen die Experten Probleme. Diese Bedenken sind keineswegs neu. Bei Slashdot wird allerdings neben diesen eher technisch begründeten Problemen auch die Frage aufgestellt, ob die Anwender beziehungsweise die "Hobby-Piraten" sich von den geplanten DNS-Manipulationen in die Irre führen lassen.

Aus Sicht der Rechteinhaber wie etwa dem Verband der US-Filmwirtschaft MPAA ist der Fall eigentlich klar: Wenn auf einer Website, die nicht im Einflussbereich der US-Justiz betrieben wird, Verstöße gegen das Urheberrecht festgestellt werden, dann muss diese Website durch Eingriffe in das DNS behindert werden. Die Eingabe des Domain-Namens im Browser darf dann nicht zum Aufruf der Website im Browser führen.

Dass diese Maßnahmen durchaus wirkungsvoll sind, steht auch für einen der Autoren des oben genannten Papiers außer Frage. Pauil Vixie vom Internet Systems (früher Software) Consortium ISC sieht in den geplanten Sperren und Umleitungen wirkungsvolle Maßnahmen. Ob er sie für angemessen hält, ist eine andere Frage. In Fällen der Kinderpornographie scheint er durchaus nicht abgeneigt, derartige Verfahren zum Einsatz zu bringen. Im Fall der Verletzung von Urheberrechten sieht er dagegen keine echte Notwendigkeit. Bei seiner differenzierten Herangehensweise ist es nicht zu rechtfertigen, die Stabilität und Zuverlässigkeit des DNS zum Schutz von Musik- und Filmdateien zu opfern.

Seine Einschätzung berücksichtigt dabei durchaus auch die Frage, ob Anwender sich durch DNS-Manipulationen vom Besuch illegaler Sites abhalten lassen. Vixie scheint eher von einer Wirksamkeit der Sperren auch in dieser Hinsicht auszugehen. Doch man fragt sich, ob das wirklich als ist gesichert´gelten kann.

Bei der MPAA scheint man der Auffassung, dass "der typische Anwender" nicht über die notwendigen Kenntnisse verfügt, um beispielsweise einen anderen DNS-Server einzutragen, oder die Sperren auf anderem Weg zu umgehen. Doch zugleich scheint es schon vom Ansatz her nur bedingt richtig, im Fall der Online-Piraterie vom Idealtypus des typischen Anwenders auszugehen. Geht es etwa um die Suche nach Bit Torrent-Downloads, dann kann man in vielen Fällen wohl von einem eher größeren Kenntnisstand der Anwender ausgehen.

Bei den bisher erfolgten Domain-Beschlagnahmungen durch das US-Heimatschutzministerium, die man durchaus im Zusammenhang mit den geplanten Gesetzen sehen kann, ging es aber auch beispielsweise um einfache Streaming-Angebote mit "illegalen Inhalten" (z.B. TV-Sportsendungen). Hier ist wohl nicht von fundierten Technik-Kenntnissen der Anwender auszugehen.

Dennoch bedeutet das nicht, dass sich diese Anwender mehrheitlich von den illegalen Handlungen abbringen lassen. Die Information, dass eine gesperrte oder umgeleitete Domain auch über eine IP erreichbar sein kann, sollte sich auch diesen Anwendern vermitteln lassen. Und gerade in der aktuellen Entwicklungsphase des Internet, in dem die sozialen Interaktionen eine große Rolle spielen, dürften sich solche Informationen rasant verbreiten. Der Beweis, dass dies so ist, wird allerdings erst in der Praxis zu erbringen sein, wenn die geforderten Gesetze in Kraft getreten sind.Also erst dann, wenn es eigentlich schon zu spät ist.

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