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Das FBI giibt erneut Verhaftungen und Hausdurchsuchungen bekannt, die mit den Aktivitäten von Anonymous in Verbindung stehen sollen. Auch in Großbritannien und den Niederlanden wurden die Strafverfolgungsbehörden aktiv und verhafteten weitere fünf Personen. Hierzu liegen aber nur Informationen des FBI vor.

Alle Maßnahmen der US-Behörden stehen offenbar in Zusammenhang mit den DoS-Angriffen ("Denial of Service") auf Unternehmen wie Paypal. Diese Angriffe wiederum erfolgten als eine Art Online-Protest gegen diese Unternehmen wegen deren Behinderung von Wikileaks. Womit sich die Frage aufdrängt, ob es eine Art Demonstrationsrecht im Internet geben sollte und wie weit Online-Proteste gehen dürfen.

Das FBI jedenfalls gibt immerhin 16 Verhaftungen bekannt, wovon 14 im Zusammenhang mit den Angriffen auf Paypal stehen sollen. Die beiden anderen Verhaftungen betreffen "ähnlich gelagerte" Fälle. Einem der Verhafteten wird vorgeworfen, einen Server des InfraGard-Projektes gehackt zu haben - peinlicherweise handelt es sich dabei um ein vom FBI finanziertes Projekt zur Erhöhung der Sicherheit der kritischen Infrastruktur von Unternehmen. Zusätzlich gibt das FBI 35 Hausdurchsuchungen bekannt.

Im Vordergrund der Verhaftungen stehen allerdings die Angriffe auf Paypal und die wiederum erfolgten nach dem Sperren des Wikileaks-Kontos. An diesem Punkt bleibt die Diskussion weiterhin interessant, denn wie auch kurze Zeit später im Fall der Wau Holland-Stiftung erfolgte die Sperrung des Paypal-Kontos wegen angeblich illegaler Aktivitäten. Die US-Behörden bleiben auch dabei, die Handlungen von Wikileaks als illegal zu bezeichnen.

Allerdings steht bisher noch eine Klageerhebung aus, eine konkrete Gesetzesverletzung wurde bis jetzt nicht genannt, geschweige denn bewiesen. Wodurch sich die Situation so darstellt, dass ein Staat, beziehungsweise eine Regierung ohne gesetzliche Grundlage handelt und ein privates Unternehmen ebenfalls ohne gesetzliche Grundlage der staatlichen Position folgt. Proteste gegen dieses Vorgehen scheinen angebracht oder zumindest verständlich, werden aber im Fall der DoS-Angriffe als strafrechtlich relevant klassifiziert und von den gleichen Behörden verfolgt, die ohne rechtliche Grundlage auch Wikileaks das Handwerk legen wollen.

Ein von der Los Angeles Times zitierter Experte meint, das "Cyber Protesting" sei erst mit Anonymous aufgekommen. Doch diese Darstellung ist nicht ganz richtig. Aufrufe zum Protest gab es auch in der Vergangenheit, nur waren diese Proteste unwirksam. Neu ist jetzt, dass eine anonyme Gruppe Proteste organisiert, die für die betroffenen Organisationen deutlich schmerzhafter sind als etwa Online-UInterschriftenlisten, oder das kollektive Schwärzen des HTML-Hintergrundes von Websites.

Die vom FBI verhafteten Personen werden vermutlich im Fall einer gerichtlichen Verhandlung ebenfalls auf diesen Aspekt zu sprechen kommen und ihre Teilnahme an den DoS-Angriffen zur Protesthandlung erklären. Doch ein Recht dazu haben sie auf Grundlage des Gesetzes nicht.

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