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Der in der vergangenen Woche verhaftete Schotte Jake Davis wurde gestern in London vom Haftrichter unter Auflagen auf freien Fuß gesetzt. Der mutmaßliche Sprecher der Hacker-Gruppe LulzSec gab vor Gericht nur seinen Namen und seine Adresse an, schwieg aber ansonsten.

Jetzt soll er bis zur ersten Verhandlung am 30. August bei seiner nach Lincolnshire umgezogenen Mutter leben. Er darf bis zu diesem Termin das Internet nicht benutzen, muss ein Überwachungsgerät tragen und darf zwischen 22:00 Uhr und 7:00 Uhr das Haus nicht verlassen.

Die britische Polizei sieht ihren Verdacht gegen den Verhafteten bestätigt, denn sie will auf dem konfiszierten Rechner des jungen Mannes 750.000 Passwörter gefunden haben, die vermutlich bei LulzSec-Angriffen erbeutet wurden. Außerdem sollen auf dem Rechner Entwürfe des Artikels über den angeblichen Tod von Rupert Murdoch gefunden worden sein. Der Artikel war nach einem LulzSec-Angriff auf den Server von Murdochs britischem Boulevard-Blatt "The Sun" ebenda eingestellt worden.

Die Ermittler haben somit allen Grund, in dem Verhafteten den gesuchten LulzSec-Sprecher gefunden zu haben. Falls die Angaben der Ermittler stimmen, wären auch die Gerüchte widerlegt, wonach es sich bei Davis um den falschen Mann handelt. Dieses Gerücht war unter anderem von den LulzSec-Gegnern des Blogs "LulzSec Exposed" gestreut worden. Dort vermutete man nach Hinweisen aus dem Hacker-Milieu, dass nicht Davis der gesuchte Hacker "Topiary" ist. In Wirklichkeit sollte sich ein namentlich genannter Schwede hinter dem Pseudonym verbergen.

Inzwischen hat das Blog allerdings dieser früheren Darstellung widersprochen und schließt sich den Berichten der konservativen Presse (Forbes, Fox und Telegraph) an. Bei Daily Tech wiederum, wo in der vergangenen Woche noch "exklusiv" über die Verhaftung des "falschen" Topiary berichtet worden war, wird inzwischen gemutmaßt, dass der in London verhaftete "LulzSec-Chef T-Flow" mit der Polizei kooperiert haben könnte. Der 16jährige soll demnach also den 19jährigen Schotten verpfiffen haben, der möglicherweise gar nicht der Gesuchte ist. Denn zwischen den Zeilen hält man es bei Daily Tech weiter für möglich, dass die britische Polizei die Verhaftung des Schotten mit falschen Beweisen würzt, um der Polizei einen Erfolg liefern zu können.

Zu dieser verwirrenden Lage hinsichtlich des Verhafteten steuert dann auch noch der Guardian einige juristische Ungenauigkeiten bei. Denn dort stellt der Autor James Ball bei den LulzSec-Aktivitäten den Aspekt des Online-Protests in den Vordergrund und meint, man dürfe diese Proteste nicht kriminalisieren, weil man sonst die Demokratie aufs Spiel setze.

Dazu verweist der Autor auf ein deutsches Urteil, bei dem politisch motivierte Denial of Service-Angriffe mit Sitzblockaden verglichen wurden. Der Angeklagte, der zu diesem Angriff aufgerufen hatte, wurde vom OLG Frankfurt freigesprochen. Allerdings stellt das fragliche Urteil (Az. 1 Ss 319/05) des OLG Frankfurt aus dem Jahr 2006 damit nicht alle Formen des Online-Protestes straffrei. Das betrifft nicht nur den Diebstahl von Daten, der LulzSec vorgeworfen wird.

Auch die DoS-Attacken wären vom OLG Frankfurt vermutlich anders beurteilt worden, denn bei den LulzSec-Angriffen ging es nicht wie bei den damaligen Angriffen auf die Lufthansa-Server um eine zeitlich begrenzte Aktion, sondern um die Absicht, den angegriffenen Unternehmen möglichst großen Schaden als Bestrafung zuzufügen. "Strafe" hat allerdings mit demokratischen Protesten nur wenig zu tun.

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