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04. August 2011
Posted in Internet News
Eine am Dienstag vom Hamburgischen Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar veröffentlichte Pressemitteilung wird seit gestern Abend auch in der internationalen Presse herumgereicht: "Facebooks Gesichtserkennungs-Software verletzt Datenschutzgesetze, sagt Deutschland", heißt es beispielsweise im britischen Guardian.
Dort wird der Inhalt der Hamburger Pressemitteilung sogar noch etwas aufgemotzt: "Johannes Caspar sagt, dass die deutschen Behörden Maßnahmen ergreifen werden, wenn Facebook sich nicht fügt, und dass Facebook in diesem Fall mit Strafen von bis zu 300.000 Euro täglich rechnen könnte".
Nun ist man es von der britischen Presse gewohnt, dass Meldungen aus Deutschland immer etwas "martialisch aufgehübscht" zur Darstellung kommen. Doch selbst wenn Caspar im weiteren Zusammenhang mit seiner sehr vorsichtig formulierten Pressemitteilung diese konkrete Drohung gebraucht hat, bleibt immer noch die Frage offen, auf welchem Wege denn ein Verbot der Gesichtserkennung in ihrer jetzigen Form durchgesetzt werden kann.
Die Auseinandersetzung Caspars mit der US-Suchmaschine Google wegen Google Street View zeigte schon deutlich die Handlungsmöglichkeiten der deutschen Datenschutzbehörde, aber auch deren Grenzen. Im Fall von Facebook wird sich das noch schwieriger gestalten, auch wenn Facebook (bzw. die Facebook GmbH) ähnlich wie Google über eine Niederlassung in Hamburg verfügt.
Allerdings hat sich - das muss man anerkennend sagen - Google dieser Auseinandersetzung mit dem deutschen Datenschutz gestellt. Ob das im Fall Facebook ähnlich sein wird, muss sich erst zeigen. Doch dafür immerhin ist der Vorstoß des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten gut. Facebooks deutsche Niederlassung muss jetzt damit rechnen, zum Ansatzpunkt für den Hebel des deutschen Datenschutzes zu werden.
Man wird sehen, ob Facebook sich dieser Herausforderung stellt. Ein Rückzug auf die ebenfalls bestehende Niederlassung in Irland wird jetzt jedenfalls nicht mehr genügen, denn Caspar hat in seiner Pressemitteilung bereits die Art.-29-Gruppe ins Spiel gebracht, den Zusammenschluss der Datenschutzbeauftragten Europas. Diese Gruppe hat erklärt, dass "Voreinstellungen in sozialen Netzwerken keinen eindeutigen Erklärungsgehalt" haben.
Was im konkreten Fall heißt, dass Facebook seine Gesichtserkennung nicht wie heute auf Basis eines (gut versteckten) Opt-out zum Einsatz bringen darf, sondern erst nach einer "vorab erteilten, unmissverständlichen Einwilligung der Betroffenen". Um dem gerecht zu werden, muss Facebook nun reagieren. Geschieht dies nicht, muss das Unternehmen mit einer Eskalation des Streites rechnen. Der Wille dazu scheint zumindest in Teilen Hamburgs vorhanden.
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