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17. August 2011
Posted in Internet News
Der britische Guardian berichtet über die teilweise sehr harten Strafen, die britische Richter im Schnellverfahren über Teilnehmer an den jüngsten Unruhen verhängen. Zwei Fälle stehen im Vordergrund des Berichts. In beiden Fällen nutzten die Verurteilten ihr Facebook-Konto und in beiden Fällen wurde eine Haftstrafe von jeweils vier Jahren verhängt.
Die Taten, die man den beiden Beklagten zum Vorwurf macht, tragen in ihren Details fast schon Züge britischen Humors. Im ersten Fall hat der 20 Jahre alte Täter seine Facebook-Freunde zu einem "Event" in Northwich (zw. Liverpool und Manchester) aufgerufen, das er unter das Motto "Smash Down" stellte. Am angegebenen Treffpunkt angekommen, wartete schon die Polizei auf ihn, denn sein Facebook-Konto wurde polizeilich überwacht, während die Freunde des Täters wohl Besseres zu tun hatten.
Im 20 Kilometer entfernten Warrington hatte dagegen ein 22jähriger vom Alkohol beflügelt die glorreiche Idee, auf einer Website über Unruhen in seiner Heimatstadt zu schreiben, was dort angeblich eine Welle der Panik verursachte. Am nächsten Morgen löschte er verkatert die fragliche Website und entschuldigte sich bei seinen 400 Facebook-Freunden für den dummen Witz.
Für einen Witz hielt das Gericht die beiden Fälle jedoch nicht. Die in beiden Fällen verhängte Haftstrafe von vier Jahren hätte zwar ebenso gut die Höchststrafe von zehn Jahren betragen können. Doch bei zwei bisher strafrechtlich unauffälligen jungen Männern scheint das jetzt gefällte Urteil unangemessen hoch.
Das machen auch Bürgerrechtler den Gerichten zum Vorwurf, denn sie sehen in den allgemein sehr harten Urteilen gegen die Unruhestifter der letzten Tage das Motiv, in der Öffentlichkeit eine abschreckende Wirkung zu erzielen, ein Exempel zu statuieren. Womit die Kritiker vermutlich nicht Unrecht haben, denn das angelsächsische Rechtssystem basiert auf dem Prinzip der Abschreckung und nicht auf dem Resozialisierungsgedanken.
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