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22. August 2011
Posted in Internet News
Die Piratenpartei, immer auf der Suche nach "mitreißenden" Themen für die Medien, weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass den "Gebührenbeauftragten" der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) ein pauschales Hausverbot erteilt werden kann.
Hintergrund dieses Hinweises ist das vor einem Jahr ergangene Urteil des Amtsgerichts Bremen, in dem zwei Kläger eine solche Unterlassungsforderung gerichtlich erstritten haben. Die beiden selbständigen Unternehmer, ein Elektroinstallateur und eine Fußpflegerin, hatten wohl schon einige als belästigend empfundene Besuche der Gebührenbeauftragten erlebt, als sie ein schriftliches Hausverbot aussprachen.
Sie begründeten dies mit dem "impertinenten" Verhalten dieser Personen, die noch dazu mit ihrem Auftreten Kundengespräche beider Unternehmer gestört hatten. Wörtlich lautete die Forderung: "Sämtliche Mitarbeiter und Beauftragte der Beklagten haben es zu unterlassen, das Grundstück ... in Bremen nicht mehr ohne schriftliche Anmeldung oder schriftliche Bestätigung durch einen der Kläger mit Angabe des Termins zu den üblichen Werkzeiten zu betreten, sofern dies dem Zweck des Einzugs von Rundfunkgebühren bzw. der Einholung hierzu erforderlicher Informationen erfolgen soll“.
Die Beklagte verlangte Abweisung der Klage. Kurz zusammengefasst lautete ihre Argumentation, man wisse von keinem Hausverbot und es sei außerdem zu weit gefasst und unwirksam. Außerdem könnte die "journalistische Arbeit" der Beklagten durch das Hausverbot behindert werden. "Vor allem aber" heißt es in der Urteilsbegründung weiter "wäre auch der Fortbestand des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als Institution gefährdet, wenn in Folge der Schaffung eines Präzedenzfalls jeder Hausbesitzer ein wie hier geartetes Hausverbot aussprechen und hierdurch die gesetzlich festgeschriebene Kontrollfunktion der Beklagten leerlaufen lassen könnte".
Ein erschreckendes Szenario, das aber nach dem Urteil des Amtsgerichts Bremen (Az.: 42 C 43/10) durchaus Realität werden könnte. Vor allem, wenn viele Bürger dem Aufruf der Piratenpartei folgen und der GEZ per Musterformular von recht-hat.de Hausverbot erteilt.
Wer dieser Aufforderung folgt, sollte das Schreiben jedoch vorsichtshalber per Einschreiben verschicken und den Beleg gut aufbewahren. Eine Eingabe über die Website der GEZ ist dagegen vermutlich weniger empfehlenswert. Eine Eingangsbestätigung oder andere Reaktion für eine von intern.de vor Tagen online abgesetzte Botschaft an die GEZ ist jedenfalls bisher nicht erfolgt. Auch in dem oben beschriebenen Verfahren hatten die Vertreter der Beklagten "keinerlei Kenntnis" von dem erteilten Hausverbot. Da ist es sicher besser, notfalls eine Gedächtnisstütze aufzubewahren.
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