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31. August 2011
Posted in Internet News
Die Möglichkeit, gestohlene Laptops über eine Internet-Verbindung zu lokalisieren, scheint zunächst genial. Doch im Detail betrachtet, offenbart diese Option ihre Tücken, wie schon das Beispiel einer US-Schule zeigte, deren IT-Abteilung die Sicherheitsmaßnahme für eine Art private Seifenoper missbrauchte und die Schüler heimlich im Privatleben überwachte.
In einem neuen Fall klagen nun eine Lehrerin und ihr Freund gegen die Polizei. In diesem Fall liegen die Probleme nochmal anders. Die "Ersatzlehrerin" an einer High School in Ohio hatte von einem Schüler für kleines Geld ein Notebook gekauft. Bei dem niedrigen Preis hätte sie vielleicht vorsichtig werden müssen, doch der Schüler erklärte ihr, das Gerät sei verkorkst und er könne es nicht reparieren. Also nahm sie das Angebot an.
Kaum hatte sie den tragbaren Rechner wieder auf Vordermann gebracht, nahm die 52jährige Kontakt zu ihrem Freund auf, zu dem sie eine Fernbeziehung pflegt. Bei diesem Kontakt kam es auf beiden Seiten zu erotischen Ergüssen und beide strengten sich an, vor der jeweiligen Webcam die verwegensten Porno-Posen nachzunahmen.
Was die Beiden nicht wissen konnten: Auf dem Rechner war eine Überwachungs-Software von Absolute Software installiert, die in dem Moment ihre Arbeit wieder aufnahm, in dem die Lehrerin das Gerät repariert hatte. Die Aufgabe der Software war es, das als gestohlen gemeldete Gerät zu lokalisieren und den Dieb zu identifizieren. Dazu sollte es neben der IP-Adresse auch Bilder der Webcam an das Sicherheitsunternehmen übertragen.
Das tat die Software wie gewünscht und von Absolute wurden die erhaltenen Daten an das zuständige Polizeirevier verschickt - die heißen Bilder inbegriffen. Auch die Polizei reagierte schnell. Man suchte die Wohnung der Lehrerin auf und verhaftete sie wegen Diebstahls. Man erklärte ihr aber auch, dass sie wohl nicht alle Tassen im Schrank haben kann, solche Sachen vor der Webcam zu machen,. Einer der Beamten verstieg sich sogar dazu, die Bilder als Geschmacklosigkeiten zu bezeichnen.
Das wollten die Lehrerin und ihr Freund aber nicht hinnehmen. Da die Klage gegen die Frau sehr schnell eingestellt wurde, konterte sie mit einer eigenen Klage gegen die Polizei und gegen Absolute. Ihr Vorwurf: Verletzung der Privatsphäre, Verletzung der dem Bürger verfassungsmäßig zustehenden Schutzrechte und Verstöße gegen die gegen die Gesetze zum Schutz vor Computer-Kriminalität.
Die beklagten Parteien beantragten Klageabweisung. Doch das lehnte das Gericht ab und erklärte, dass die Klage des Pärchens gute Aussichten auf Erfolg hat. Hätte sich das Unternehmen beispielsweise darauf beschränkt, die IP-Adresse des gestohlenen Gerätes zu ermitteln, so wäre das problemlos möglich gewesen. Die zusätzliche Erfassung und Weitergabe der Webcam,-Bilder dagegen wird voraussichtlich als Verstoß gegen das Datenschutzgesetz ECPA ("Electronic Communications Privacy Act") gewertet.
Sollte das in der noch ausstehenden Hauptverhandlung bestätigt werden, müssen einige Unternehmen wohl doch wieder umdenken. Denn selbst wenn man davon ausgegehen kann, dass ein Gerät gestohlen ist, so ist doch noch nicht autoimatisch jede Maßnahme legitimiert, die der Wiederbeschaffung dient.
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