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02. September 2011
Posted in Internet News
In Seattle fand am Mittwoch die erste Anhörung in einem wichtigen Berufungsverfahren statt. Es geht vereinfacht ausgedrückt um die Frage, ob die US-Regierung in der Verfassung garantierte Bürgerrechte verletzen darf, wenn sie diese Maßnahmen nachträglich durch (Notstands-) Gesetze rechtfertigt. Eine klassische Fragestellung, denn diese Vorgehensweise - um nicht von Verfassungs-Hacks zu sprechen - sind ein probates Mittel, um demokratische Rechtssysteme auszuhebeln.
Im aktuellen Fall geht es um die Eingriffe beziehungsweise Zugriffe des US-Nachrichtendienstes NSA auf die elektronische Kommunikation des Landes nach dem 11. September 2001. In welchem Umfang damals die Schlapphüte welchen Teil der Telekommunikation überwachten, ist bis heute ungeklärt. Es gibt allerdings Zeugenaussagen, wonach bei einzelnen der großen Netzwerkbetreiber der gesamte Internet- und Mobilfunkverkehr abgezweigt und an die Nachrichtendienstler weitergeleitet wurde. Dabei ist der Eingriff in die Telekommunikation im Regelfall jeweils von einer richterlichen Genehmigung abhängig.
Bekannt wurde das erst, als die New York Times im Dezember 2005 sich auf ihre Aufgaben im Dienste der Öffentlichkeit besann und - nach monatelangem Schweigen - erstmals über diese Staubsaugermethoden berichtete. In den folgenden Monaten und Jahren stellte sich heraus, dass viele Journalisten, Politiker und Unternehmensvertreter über diese Maßnahmen zumindest oberflächlich informiert waren, aber trotzdem schwiegen. Obwohl sich gerade die Telekomunternehmen mit ihrer Unterstützung selbst ins Unrecht setzten. Es folgten eine Vielzahl von Verfahren, in denen einzelne Bürger oder Organisationen gegen die Maßnahmen klagten.
Wobei zunächst einmal nur jene Verfahren zugelassen wurden, in denen ein Abhörvorgang vom Kläger nachgewiesen werden konnte. Doch selbst das gab es, weil beispielsweise in einem Fall die Unterlagen der Agenten den Belauschten irrtümlich zugestellt wurden. Was man als Indiz für die Überarbeitung der Überwacher werten könnte.
Zu einer Verurteilung kam es aber nicht. Die Regierung unter George W. Bush setzte den Kongress unter Druck und erreichte die Abstimmung über ein Gesetz, das die - immer noch nicht spezifizierten - Abhörmaßnahmen nachträglich legitimierte. Außerdem berief man sich in den Verfahren regelmäßig auf das Recht der Regierung, ihre Handlungen aus Gründen der nationalen Sicherheit zur Geheimsache zu erklären. Die Klagen gegen die Regierung fielen damit ins Wasser.
Gleichzeitig wurden die Telekomunternehmen durch ein weiteres Gesetz gegen Klagen immunisiert, weil sie im Auftrag der Regierung handelten, die wiederum nachträglich zur Beauftragung legitimiert war. Ein Fait accompli wie es scheint.
In den US-Medien stellten sich die vielen Gesetzesanträge, Streitfälle und Gerichtsverfahren wie ein Bündel sehr komplex gelagerter rechtlicher Probleme dar. Einem Außenstehenden konnte sich dagegen der Eindruck aufdrängen, dass hier die US-Verfassung und der Schutz des Bürgers vor staatlichen Eingriffen (4. Verfassungszusatz) mit fast spielerischer Leichtigkeit umgangen werden konnten.
Wobei dies kein Vorgehen war, das man nur der US-Regierung unter Bush anlasten konnte. Der damalige Präsidentschaftskandidat und Hoffnungsträger der Nation, Barack Obama, hat als Senator für die kritischen Gesetze gestimmt und nach Übernahme des Amtes auch die Vorgehensweise der Vorgängerregierung sowie des Geheimdienstes gedeckt. Es wird sogar vermutet, dass die damals eingeführten Verfahren bis heute fortgesetzt werden könnten.
Doch die Bürgerrechtsbewegung EFF hat sich beharrlich gezeigt und verlangt weiterhin eine Fortsetzung der Verfahren. Denn bisher wurde nicht einmal gerichtlich bestätigt, dass die behaupteten Abhörmaßnahmen stattgefunden haben. Alle Verfahren wurden schon vor Abschluss der Beweiserhebung abgebrochen.
Und die Vertreter der Gegenseite, also der Telekomunternehmen sowie der Regierung, stehen auf dem Standpunkt, dass es dabei auch bleiben soll. Wobei es fast schon goldig ist, wie ein Anwalt der Carrier die Richtigkeit der damaligen Entscheidungen heute rechtfertigt: Wären die Unternehmen nicht gegen Klagen immunisiert worden meint er, hätten die Firmen bankrott gehen können.
Wer hätte das gedacht? So eine Verurteilung wegen begangener Straftaten könnte einem doch tatsächlich den ganzen Tag verderben.
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