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07. September 2011
Posted in Internet News
Mancher Rechtsstreit dauert etwas länger, doch das nimmt man in Kauf, wenn am Ende die Gerechtigkeit siegt. Das gilt auch im Fall der Klage des Spam-Unternehmens e360 Insight gegen die Anti-Spam-Aktivisten von spamhaus.org. In diesem Verfahren wurde die beklagte Partei vor fast genau fünf Jahren in einem Versäumnisurteil zu 11,7 Millionen Dollar Schadensersatz verdonnert. Jetzt hat ein Berufungsgericht das Urteil nochmals korrigiert und den Schadensersatz auf den symbolischen Wert von drei Dollar festgesetzt. Gleichzeitig aber wurde das Spam-Unternehmen verurteilt, die Kosten der Verteidigung vollständig zu übernehmen.
Ob dieses Urteil nun wirklich das Ende des Verfahrens markiert, steht damit aber immer noch nicht fest. Denn nach der Entscheidung des Berufungsgerichts müsste sich der nun schon zweimal in seiner Entscheidung korrigierte Richter nochmals mit dem Fall beschäftigen. Doch der Kläger e360 hat bereits vor zwei Jahren Gläubigerschutz beantragt. Es dürfte außerdem seitens des Geschäftsführes dieses "Ein-Mann Spam-Unternehmens" kein Interesse bestehen, die weitere Auflage des Berufungsgerichts zu erfüllen und die Kosten der Verteidigung zu übernehmen.
Von daher gesehen ist der Sieg von Spamhaus zwar ein Erfolg. Doch dieser Sieg war schwer erkämpft und es stimmt nach wie vor nachdenklich, welche Entscheidungen ein US-Gericht auf Grundlage der Beschwerde eines Spammers zu fällen bereit war.
Denn Spamhaus wurde nicht nur in Abwesenheit zu einer Millionenzahlung verurteilt. Der Richter drohte auf Antrag des Klägers auch damit, die Domain der britischen Organisation zu beschlagnahmen. Erst die Ansage der ICANN, man werde sich einer solchen Anordnung nicht beugen, setzte der damaligen Diskussion ein Ende. Doch man fragt sich, wie viele US-Richter heute noch der Überzeugung sind, dass sie über den Bestand einer beliebigen Domain zu entscheiden haben.
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