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04. Oktober 2011
Posted in Internet News
Psystar, der inzwischen nicht mehr aktive Hersteller von Apple-Klonrechnern, hat vor einem US-Berufungsgericht erneut "was auf die Mütze" bekommen. Die Berufung des nach wie vor etwas undurchsichtigen Unternehmens wurde abgewiesen (Groklaw-Bericht incl. Entscheidung).
Die entscheidende Niederlage hatte Psystar zwar schon vor zwei Jahren einstecken müssen, doch auch die neuerliche Schlappe ist für Juristen sehr interessant. Es ging in dem Berufungsverfahren gar nicht mehr um die Frage, ob Psystar mit seinen Geräten das Urheberrecht verletzt. Diese Frage wurde schon voll im Sinne Apples entschieden und Psystar hatte wohl kaum mehr Chancen, gegen dieses Urteil aufzubegehren.
Doch der Revisionsantrag zielte auf einen anderen Punkt: Darf eine gekaufte Software wie das Mac OS X vom Käufer nach Belieben benutzt werden, oder nicht? Psystar hatte sich in diesem Punkt auf die "First Sale Doktrin" berufen, die dem Käufer einer Handelsware volle Verfügungsgewalt über das Gekaufte gibt. Und Psystar hatte seine Rechner mit Mac OS X-Kopien versehen, die im freien Handel von Apple angeboten worden waren. Also meinte man bei Psystar, dass es dem Käufer damit ja auch freistehe, diese Software auf Apple-Kopien zum Laufen zu bringen.
Doch diesem Argument verweigerte sich das Gericht: Software-Kopien werden nicht gekauft, sondern lizenziert. Damit ist es auch nicht möglich, sich auf die Doktrin zu berufen, denn die Software bleibt im Besitz des Rechteinhabers. Der Käufer erwirbt nur ein Nutzungsrecht und ist zur Einhaltung der Software-Lizenz verpflichtet. In dieser Lizenz hatte hatte Apple aber verlangt, dass die Mac OS X-Kopie nur auf Apple-Rechnern zum Einsatz kommen darf.
Eine Entscheidung, durch die sich insbesondere die Open Source Community bestätigt sehen kann. Denn mit dem Urteil wird bestätigt, dass eine GPL-Lizenz durch den Kauf einer Software nicht einfach gestrichen werden kann. Die Lizenz bleibt auch dann weiter gültig. Nach dem Bekanntwerden des Psystar-Arguments waren Behauptungen laut geworden, man könne Linux auf diesem Weg eine neue Lizenz "spendieren".
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