LedergürtelMaßgefertigte Ledergürtel, auch XXXXL

Wir fertigen Gürtel nach Maß und zu vernünftigen Preisen, in verschiedenen Farben, Qualitäten und Längen, mit fest vernieteter Schnalle oder als Wechselgürtel mit Druckknöpfen.

 

"Erst schreien, wenn es weh tut", heißt es oft. Bei 60 Franzosen stehen nun Schmerzen ins Haus, denn sie werden aller Voraussicht nach mit Internet-Entzug bestraft, weil sie sich von zwei vorherigen Verwarnungen nicht belehren ließen und weiterhin an Urheberrechtsverletzungen teilnahmen (BBC, TorrentFreak).

Insgesamt drei Verwarnungen beziehungsweise "Schläge" sieht die "abgestufte Erwiderung" in der französischen Lesart vor. Die eigens dafür geschaffene Hadopi-Behörde ("Haute Autorité pour la Diffusion des Oeuvres et la Protection des Droits sur Internet") ist für dieses System zuständig und liefert die folgenden Zahlenangaben: 650.000 französische Internet-Nutzer wurden seit Einführung des Hadopi-Gesetzes im letzten Jahr erstmalig verwarnt, 44.000 haben bereits den zweiten Rüffel erhalten - und bei 60 Nutzern steht nun eben die dritte Hadopi-Maßnahme ins Haus.

Doch mit der Umsetzung dieser Sanktionsmaßnahme scheinen sich die hartgesottenen Schützer internationaler Urheberrechte dann doch ein wenig schwer zu tun. Die 60 Wiederholungs-Übeltäter sollen jetzt erst einmal Besuch von einem "Regierungsberater" erhalten, der Gespräche mit den Purschen führen wird. Was sind das für Leute? warum lassen sie sich nicht einschüchtern? Sind sie in der Lage, der Sache kognitiv zu folgen?

Das Ergebnis dieser Gespräche wird dann darüber entscheiden, ob der jeweilige Fall an die Strafverfolger abgegeben wird. Doch das heißt im Klartext, dass die fragwürdige Internet-Sperre über sie verhängt werden kann, beziehungsweise muss. So gerne man mit dieser Drohung der Online-Kastratation in der Öffentlichkeit hausieren ging, so sehr werden die Verantwortlichen nun fürchten, ihre lautstarken Drohungen umsetzen zu müssen.

Denn der Entzug der elektronischen Kommunikation könnte durchaus als Verstoß gegen die in Frankreich verfassungsrechtlich verankerte Kommunikationsfreiheit, oder auch als Verstoß gegen die Menschenrechte angesehen werden. Alternativ dazu wäre es zwar möglich, eine Geldstrafe zu verhängen. Doch wie soll man die umstrittene Zwangs-Verofflinung künftig rechtfertigen, wenn sie ohnehin nicht umgesetzt wird?

Überhaupt scheint man in der französischen Regierung Zweifel entwickelt zu haben, ob die Maßnahme im Sinne der Prophylaxe wirklich der Bringer war. Vertreter der Regierung weisen schon vorsichtig auf Untersuchungsergebnisse hin, wonach strukturelle Veränderungen zu beobachten sind: Die Piraten sind zu anderen technischen Verfahren übergegangen, in den Untergrund abgetaucht, nicht mehr so leicht zu identifizieren. Dennoch ist man sicher, dass die verschickten Briefchen die erhoffte Abschreckungswirkung erreicht haben. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.



Du musst Dich anmelden oder registrieren, um einen Kommentar zu schreiben.

am häufigsten aufgerufen...