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17. Oktober 2011
Posted in Internet News
Auf Drängen der IETF (Internet Engineering Task Force) hat die Internet-Verwaltung ICANN die Kontrolle über die tz Database (Wikipedia) übernommen - einen seit drei Jahrzehnten von freiwilligen Helfern gebotenen FTP-Service, der aktuelle und historische Daten über sich wandelnde Zeitzonen und deren regional oft sehr unterschiedliche Handhabung der Sommerzeitregelungen liefert.
Die tz database wird jetzt von der IANA verbreitet und ICANN als verantwortliche Instanz will sich nach eigenen Angaben jeder rechtlichen Herausforderung stellen. Hintergrund dieser Verantwortungsübernahme ist die Abmahnung eines Unternehmens, das mit Astrologie-Software handelt.
Arthur Olson, einer der uneigennützigen Betreiber der FTP-Datenbank, hatte Anfang Oktober die Einstellung des Dienstes mitgeteilt (Bericht) . Er soll nach Angaben des Software-Händlers Astrolabe die Urheberrechte des Werks ACS Atlas verletzt haben. Einer weiteren Datenquelle also, die Daten über die historische Regelungen über die Sommerzeitregelungen und ähnliche Informationen gesammelt hat. Auch Astrologen benötigen diese Daten, um zuverlässige Aussagen über den Geburtszeitpunkt eines Menschen/Kunden zu erhalten.
Weil dieser ACS Atlas aber in der Mailing-Liste und anderen Beiwerken (Link-Sammlungen) der tz Database einige Male referenziert wird, sieht der Rechteinhaber seine Urheberrechte verletzt. Wobei Astrolabe die Urheberrechte (d.h. amtlich registrierte Copyright-Ansprüche) an diesem Werk nach dem Tod des eigentlichen Autors übernommen hat.
Möglich wurden diese Kommentare, weil die beanstandeten Teile der tz Database in Kooperation vieler Helfer entstanden ist, deren Angaben somit in das Gesamtwerk einfließen. Ob diese Kommentare beziehungsweise Daten allerdings ausreichen, um eine Urheberrechtsverletzung zu kostruieren, ist mehr als fraglich (Bericht) . Denn wie in anderen Rechtssystemen auch sind die Daten beziehungsweise Fakten an sich auch in den USA nicht schützbar.
Doch die Kompilation von Daten in Datenbanken ist schützbar, wenn diese Datenbank eine genügend hohe Schöpfungshöhe erreicht. Dass dies im Fall des ACS Atlas der Fall ist, beziehungsweise dass die Nennung von Daten aus dem ACS Atlas in der tz Database eine Rechtsverletzung darstellt, ist eher unwahrscheinlich. Allerdings werden Klagen dieser Art ermutigt, weil weltweit der Schutz (elektronischer) Datenbanken gestärkt wird.
Insbesondere in Europa hat dabei die Datenbankrichtlinie zu einigen fragwürdigen Ergebnissen in Form von Gerichtsentscheidungen geführt. Beachtenswert war beispielsweise die Entscheidung über eine Gedichtesammlung mit Werken aus dem 18. und 19. Jahrhundert, die von einem anderen Sammelwerk "rechtswidrig" als Grundlage benutzt wurde. Eine ähnliche Schöpfungshöhe werden die Daten des ACS Atlas wohl kaum erreichen. Und die Zitate in der tz Database werden das beim Copyright Office angemeldete Urheberrecht auf dieses Datenbankwerk ebenfalls kaum verletzen.
Doch der Fall zeigt, dass die Begehrlichkeiten von Rechteinhabern auch in diesem Bereich zunehmen. Es ist wohl wirklich an der Zeit, nicht nur in der Tendenz die Rechte der Rechteinhaber zu stärken. Auch die Nutzungsrechte an Daten und Werken müssen klarer definiert werden, um sie einforderbar zu machen.
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