Wellness Südtirol
In einem Wellnesshotel in Südtirol vom Alltag abschalten und auftanken
18. Oktober 2011
Posted in Internet News
Der Verband der Mobilfunkindustrie CTIA, die Verbraucherschützer von der Consumers Union sowie die US-Aufsichtsbehörde FCC haben sich in Sachen "Bill Shock" auf eine Maßnahme zur freiwilligen Selbstregulierung der Industrie geeinigt: Die Verbraucher sollen durch eine Reihe von Vorsichtsmaßnahmen davor geschützt werden, beim Erhalt ihrer Telefonrechnung ob der Höhe der Rechnungsforderung schockiert zu sein.
Der Industrieverband sieht nach den Worten von CTIA-Präsident in der Regelung ein "perfektes Beispiel" dafür, wie Regierungsbehörden und die Industrie zusammenarbeiten, nachdem Präsident Obama die Bundesbehörden angewiesen hat, bei jeder neuen Regulierung zu überprüfen, ob sie nicht die Geschäfte und die Wirtschaft zu sehr belasten.
Kritiker werden ebenfalls ein perfektes Beispiel darin zu sehen. Und zwar dafür, dass der Regierungsapparat Obamas trotz aller Versprechungen nicht in der Lage ist, wirkungsvolle Regulierungsmechanismen durchzusetzen.
Die Kritik ist nicht ganz unberechtigt, denn das Bill Shock-Problem könnte in den USA durchaus etwas bestimmter angegangen werden. Probleme dieser Art sind im Land der Mobilfunk-Nachzügler vielleicht noch relativ neu. Doch ein Blick über den Atlantik hätte gezeigt, dass Regulierungsmapßnahmen Wunder wirken können.
So aber hat man sich auf reine Warn- und Selbstschutzmechanismen verständigt, die noch dazu erst Mitte April 2013 in Kraft treten sollen. Dann werden die Kunden der US-Mobilfunkunternehmen einheitlich gewarnt, wenn sie ihre monatlichen Kontingente für Sprachtelefonie, SMS und Internet erreicht haben. Ebenso sollen sie erst ab dann vor Roaming-Gebühen gewarnt werden, die nicht durch ihre Verträge gedeckt sind. Und es sollen ihnen Mittel an die Hand gegeben werden, ihre monatlichen Kosten selbst zu begrenzen, beziehungsweise die Entstehung der Kosten zu überwachen.
Diese Forderungen sind beileibe keine amerikanische Erfindung und einige US-Unternehmen bieten diese Möglichkeiten heute schon an. Allerdings kann es passieren, dass beispielsweise eine Warnung vor hohen Roaming-Gebühren erst erhalten wird, wenn man wieder im eigenen Land angekommen ist.
Wenn man bedenkt, welches Druckmittel eine gesetzliche Regelung darstellt, dann sollte es eigentlich möglich gewesen sein, den Forderungen der Verbraucherschützer etwas mehr Nachdruck zu verleihen. So aber bedeutet das Ergebnis der Einigung, dass die Mobilfunkunternehmen noch anderthalb Jahre länger ungehindert fünfstellige Monatsrechnungen ausstellen können, wenn der Benutzer des Telefons nicht selbst auf Kostenfallen achtet.
Ein klarer Sieg für die Mobilfunkindustrie also, wie auch die Washington Post zusammenfasst.
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