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27. Oktober 2011
Posted in Internet News
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat laut einer Pressemitteilung einen Sieg über die Deutsche Telekom errungen. Das Landgericht Bonn hat in einem (noch nicht rechtskräftigen) Urteil entschieden, dass die Werbeaussagen des Unternehmens irreführend sind.
So hieß es in der Werbung zu "Call & Surf Comfort VDSL", dass damit ein "Luxus-Highspeed-Surfen (...) ohne Zeit- oder Volumenbeschränkung" möglich ist. Doch dieser Aussage wurde mit der in einem PDF-Dokument "versteckten" Angabe widersprochen. Dort hieß es nämlich, das die Transferrate ab einem Datenvolumen von 100 Gigabyte pro Monat von 25 Mbit/s auf 6 Mbit/s verlangsamt wird.
Die vom Gericht als kaufentscheidend eingestufte Aussage des Unternehmens zur unbegrenzten Nutzung war also schlichtweg falsch. Die Telekom scheint das nicht so gesehen zu haben, sonst wäre es wohl kaum zu diesem Verfahren gekommen.
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