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apfelkindWenn die BILD-Zeitung sich eines Computer-Themas annimmt, dann muss es schon etwas ganz furchtbar Ernstes sein. Das ist es wohl auch, denn die Besitzerin eines Bonner Cafés wird vom weltweit wertvollsten Unternehmen (hinsichtlich der Marktkapitalisierung) angegriffen: Die Geschäftsfrau wurde schriftlich aufgefordert, auf ihr Logo zu verzichten, weil dieses - ein Apfel mit Kindergesicht -. zu einer Verwechslung mit dem Apfel-Logo führen könnte.

Nun darf man nicht verschweigen, dass man als Schreiber solche Konstellationen liebt: Großer, machtgieriger Unternehmensgoliath will kleinen, sympathisch erscheindenen David grundlos zermalmen. Das bedient so viele Bedürfnisse des Lesers, dass man das Thema gar nicht ignorieren kann. Das Problem ist nur oft, dass ein Blick auf die schnöden Details das Thema in all seiner Langweiligkeit offenbart.

Die Enttäuschung beginnt im aktuellen Fall schon damit, dass man sich bei Apple gar nicht um das Thema schert, oder wie es im BILD-Stil heißt, "Ein Sprecher wollte sich auf Anfrage nicht zu dem Fall äußern". Das tun Sprecher aber in den meisten Fällen nicht, denn erstens sind sie zum Zeitpunkt der Anfrage (noch) nicht genügend informiert und zweitens ist es regelmäßig Aufgabe eines Unternehmenssprechers, sich zu laufenden rechtlichen Auseinandersetzungen nicht zu äußern.

Doch wer BILD liest, geht davon aus, dass sich Mordors Auge nun voll auf ein Bonner Café gerichtet hat, und dass der schweigende Sprecher nur ein weiterer Teil des Komplotts gegen die Café-Betreiberin ist.

applecafeUnd wer weiß, vielleicht gibt es dieses Komplott ja wirklich. Denn die "Apple Inc., Cupertino Calif., US" hat durchaus markenrechtliche Gründe, gegen die Geschäftsfrau vorzugehen. Seit 1996 pflegt das Unternehmen in Deutschland eine Wort-Bildmarke "The Apple Cafe" in der Nizza-Klasse 43 ("Verpflegung von Gästen in Restaurants, Cafes, Schnellrestaurants, Snack-Bars; Catering; Betrieb einer Bar". Für diese Markenklasse hat auch die Unternehmerin ihre Bildmarke "Apfelkind" angemeldet.

Vorausgesetzt, man will in Text oder Bild eine Verwechslungsgefahr erkennen, dann ist hier durchaus von einem Markenkonflikt zu sprechen. Hinzu kommt aber, dass die Café-Betreiberin sich nicht auf die für sie zutreffende Klasse beschränkt, sondern noch 12 weitere Klassen für ihre Bildmarke "Apfelkind" in Anspruch nimmt. Darunter befindet sich mindestens eine Klasse, die nichts mit dem Café-Betrieb zu tun hat und für die Apple mit einem der vielen Markeneinträge ebenfalls Markenrechte beansprucht. Gemeint ist die Nizza-Klasse 16 für "gedruckte Bildmaterialien zur Vervielfältigung".

Wird aber eine Bildmarke mit Apfelanteil im Markenblatt bekanntgegeben und konfligieren die Klassenangaben, dann löst das bei einem guten Markenanwalt oder Justitiar zwangsläufig einen Pavlov'schen Reflex aus. Ein Widerspruch nach der Veröffentlichung gehört schon fast zum guten Ton. Dass der Widerspruch erfolgreich ist, ist damit nicht gesagt. Aber wer erwartet schon von einem Juristen, sich nur in erfolgversprechenden Fällen zu engagieren?

Da im fraglichen Fall weder Apfel noch Kind der Bildmarke angebissen wurden, ist die Gefahr einer Verwechslung zwar sehr gering. Doch das könnte vom Marken- und Patentamt auch ganz anders gesehen werden, der Widerspruch lohnt sich daher nicht nur finanziell. Das Gleiche gilt im Übrigen auch aus Sicht der Geschäftsfrau, die sich in der BILD so richtig freuen kann "Jetzt ist mein Café bekannt – ohne dass ich viel Werbung gemacht habe“. Dabei darf ein David sich doch eigentlich gar nicht freuen.



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