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01. November 2011
Posted in Internet News
Netzpolitik.org hat gestern mit einem Posting zu einem so genannten "Schultrojaner" eine gewaltige Welle losgetreten. Was ein schönes Beispiel dafür liefert, dass sich kritisches Lesen doch noch lohnt. Das beginnt schon damit, dass das Blog die Bezeichnung "Schultrojaner" in einem Update des Postings relativiert, denn "genau genommen" ist der Trojaner "kein richtiger Trojaner (...), sondern eine Schnüffelsoftware für unheimliche Onlinedurchsuchungen von Schulrechnern".
Nach diesem herzzerreißenden Versuch, Objektivität und Distanz zu wahren, mag man sich dann doch einmal einen Eindruck davon verschaffen, um was für ein Problem es hier geht und welche Ausmaße es annimmt. Immerhin hat sich inzwischen auch die Piratenpartei in die Diskussion eingemischt und provokant festgestellt: "Schulbuchverlage machen Schulleiter zu Hilfspolizisten gegen eigenes Kollegium".
Auch das klingt dramatisch, ist es aber bei genauerer Betrachtung nicht. Man könnte das Ganze auch auf deutlich kleinerer Flamme kochen. Selbst wenn es lange nicht so viel Spaß bringt.
Dazu genügt ein Blick auf den PDF-Stein des Anstoßes, einen Gesamtvertrag zwischen den deutschen Bundesländern, den Verwertungsgesellschaften VG Wort und VG Musikedition sowie den in einer Anlage zum Vertrag aufgelisteten Schulbuchverlagen.
Der Vertrag ist nicht neu, er wurde bereits im letzten Jahr verabschiedet, ist seit dem 1. Januar 2011 in Kraft und soll es auch noch bis Ende des Jahres 2014 bleiben. Wenn jetzt nicht die von Netzpolitik ausgelöste Diskussion das Volk auf die Straßen treibt, um den Vertrag und seine Macher an die Wand zu stellen.
Dafür wäre es aber eigentlich zu spät, denn der Gegenstand des Vertrags ist seit noch viel längerer Zeit bekannt. Es ist der § 53 Abs. 3 S. 2 des Urheberrechtsgesetzes, der es gestattet, dass Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken an Schüler und Studenten verteilt werden dürfen. Eine eigentlich ganz sinnvolle Sache möchte man meinen, die Bildung und Wissenschaft dient.
Das Ganze folgt bestimmten Regeln, so dass beispielsweise keine ganzen Bücher kopiert werden dürfen. Vielleicht erinnert sich der ein oder andere noch daran, dass in der Schulzeit Textauszüge aus Büchern von Lehrern als Kopien verteilt wurden und der "Lehrkörper" dann höchstens ein paar Pfennige für die Kopien einbehielt. Heute beginnt sich das zu verändern, denn digitale Kopien sind viel leichter zu verteilen. Doch die sollen verboten bleiben, auch darum geht es in dem Vertrag. Kernstück des Abkommens sind aber die analogen Kopien auf Papier, für die Verwertungsgesellschaften und Verlage Bares sehen wollen.
Und zwar alleine in diesem Jahr 7,3 Millionen Euro. Ganz schön viel, meint man bei Netzpolitik.org und kritisiert zugleich, dass dieser Betrag bis 2014 auf 9 Millionen Euro anschwellen soll. Aber Moment, wie viele Schüler gibt es eigentlich in Deutschland? 8,9 Millionen im Jahr 2010 meint das Statistische Bundesamt. Das würde ja bedeuten, dass hier von fast einem Euro pro Schüler auszugehen ist! Und dieses ganze schöne Geld soll an die gierigen Verlage verteilt werden. An die gierigen Verlage und an die gierigen Verwertungsgesellschaften, die das Geld an die gierigen Autoren ausschütten und nicht zuletzt an die gierige Künstlersozialkasse.
Na gut, ganz so schlimm ist es mit der Gier dann doch nicht bestellt, Griechenlands Pensionäre kosten den Steuerzahler ein klein wenig mehr und trinken deutlich mehr Ouzo. Aber was war das jetzt nochmal mit dem Schultrojaner, der die unheimlichen Onlinedurchsuchungen durchführen soll? Ein Trojaner ist es ja nicht, wie Netzpolitik inzwischen erkannt hat. Schließlich wird hier keine versteckte Funktionalität unter falschem Vorwand eingeschleppt. Die Rede ist vielmehr von einer Software, die das tut, was sie tun soll und worüber die Beteilgten auch informiert werden. Zumindest in der Theorie des Vertrags.
Aber geht es hier überhaupt um Onlinedurchsuchungen im Sinne von Zugriffen auf die Rechner aus dem Internet? Auch das scheint eher nicht zuzutreffen, es wird zumindest nicht im Vertrag erwähnt. Dort wird nur eine Plagiatssoftware genannt, die zum Einsatz kommen soll, sofern die technische und datenschutzrechtliche Unbedenklichkeit gewährleistet ist. Gleichwohl wird es vermutlich um eine Software gehen, die in Netzwerken zum Einsatz kommt. Diese Software wird bei mindestens 1% (statistisch gebildete Stichprobe) der Schulen überprüfen, ob "digitale Kopien von für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmten Werken auf Speichersystemen identifiziert werden können".
Das heißt, die Software soll in einem vermutlich hochgradig automatisiert erfolgenden Abgleich überprüfen, ob die von den Interessensvertretern beanspruchten Bücher als digitale Kopien auf den Rechnern der Schule zu finden sind - was laut Vertrag nicht der Fall sein darf.
Das ist zugegeben nicht gut. Das reißt nicht mit, das muss man anders formulieren, etwa wie die BILD: "Bedenklich: Damit die Schnüffelsoftware die illegalen Kopien überhaupt aufspüren kann, muss sie die Schul-Computer komplett durchwühlen – Dokumente und E-Mails der Lehrer ebenso wie Hausarbeiten der Schüler".Frage an die Redaktion: Kann da nicht noch das verpixelte Bild eines onanierenden Verlagsvertreters rein?
So kann man sich schon viel besser über diese Unverschämtheit aufregen. Dazu liefert BILD auch noch gleich eine medienpädogogische Perle für jenen Teil der Leserschaft, der in der Schule nicht aufgepasst hat: "Das Programm soll zwar nur stichprobenartig bei einem Prozent aller deutschen Schulen eingesetzt werden – doch bei 40 000 Schulen im Bundesgebiet wären das 400 Ausbildungsstätten!" Wer hätte das ganz ohne iPhone-App gedacht?
Disclaimer: Der Autor dieses Textes erhält alljährlich einen Scheck in zweistelliger Höhe (14 Euro?) von der VG Wort, weil ein oder zwei seiner Texte in Schulbüchern aufgenommen wurden. Vermutlich als Negativ-Beispiele deutscher Orthographie.
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