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02. November 2011
Posted in Internet News
Wikileaks-Gründer Julian Assange musste erneut eine gerichtliche Niederlage einstecken. Das High Court in London hat entschieden, dass dem schwedischen Auslieferungsantrag stattzugeben ist. Dort soll sich Assange zu den Vorwürfen zweier Frauen äußern, die ihm verschiedene Sexualdelikte zum Vorwurf machen.
Für Assange und seine Verteidiger beinhaltet eine Auslieferung nach Schweden die Gefahr, dass er in die USA ausgeliefert werden könnte. Ob diese Gefahr tatsächlich gegeben ist, steht auf einem anderen Blatt. Immerhin es in Großbritannien ebenfalls nicht unüblich, US-Auslieferungsanträgen nachzukommen. Das gilt selbst dann, wenn diese Anträge britische Staatsbürger betreffen.
Zu einem US-Auslieferungsantrag kam es bisher nicht, weil aus Mangel an strafrechtlich relevanten Handlungen noch keine Klage gegen Assange erhoben werden konnte. Auch wenn man in den USA davon überzeugt ist, dass er spätestens mit der Veröfffentlichung der diplomatischen "Cables" ein schweres Verbrechen begangen hat.
Die Entscheidung des High Court kommt ansonsten nicht unerwartet. Wie bereits ausgeführt, folgte die Forderung der schwedischen Staatsanwaltschaft den geltenden Regeln, Großbritannien muss dem Auslieferungsantrag also nachkommen.
Dennoch bleibt der status quo auch nach der Entscheidung des High Court vorerst - zumindest kurzfristig - noch erhalten. Die Anwälte Assanges wollen in den nächsten 14 Tagen die Möglichkeit einer weiteren Berufung vor dem Supreme Court überprüfen. Sollte ein entsprechender Antrag abgewiesen werden, werden die britischen Behörden seine Abschiebung innerhalb einer frist von 10 Tagen organisieren.
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