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03. November 2011
Posted in Internet News
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bringt in einer Pressemitteilung frohe Kunde. Die liberale Politikerin hat das Problem der Abmahnungen im Bereich des Wettbewerbsrechts erkannt und will schon bald einen Gesetzesvorschlag auf den Weg bringen, mit dem der finanzielle Anreiz für solche Abmahnungen reduziert werden soll. Der guten Nachrichten nicht genug, soll auch noch das "Forum Shopping" bei der Gerichtswahl "beendet" werden und missbräuchlich Abgemahnte sollen einen eigenen Anspruch auf Kostenersatz erhalten.
Bei so vielen guten Nachrichten mag man gar nicht mehr aufhören, sich die Äuglein zu reiben. Endlich, endlich, nach so vielen Jahren hat man in Berlin das Problem erkannt, unter dem insbesondere kleinere Unternehmer und Existenzgründer im Internet zu leiden haben. Und das, obwohl schon so viele Abmahnwellen gegen Internet-Händler durch die Medien gingen und obwohl die Gründe für solche Abmahnungen teilweise mehr als absurd sind.
Um nur ein Beispiel zu erwähnen, weil es auf eines der Kernprobleme hinweist: Wer im Internet Halbedelsteine anbietet, tut gut daran, keines der vielen esoterischen Gerüchte zu erwähnen, wonach der eine Stein gegen Kopfschmerz, der andere gegen Impotenz helfen soll. Egal, wie distanziert man diese Gerüchte wiedergibt, die Gefahr ist groß, wegen der Erwähnung einer "Heilwirkung" abgemahnt zu werden.
Wer das hört und danach die Edelsteinstadt Idar-Oberstein in Rheinland-Pfalz besucht, wird sein blaues Wunder erleben. Denn dort findet man einen Edelsteinladen samt Wettbewerbsverstoß neben dem anderen. Und doch käme vermutlich kein Unternehmen dort auf die Idee, den oder die Konkurrenten abzumahnen. Warum also geschieht das im Internet so viel häufiger als im "echten Leben"?
Gründe dafür gibt es vermutlich einige und die örtliche Nähe der sich streitenden Wettbewerber ist sicher nicht der unwichtigste Grund für das Ausbleiben der Abmahnungen. Nicht unwichtig scheint auch der Umstand, dass Wettbewerbsverstöße in der anonymen Masse der Internet-Angebote leicht zu recherchieren sind - den Suchfunktionen des WWW und der Verkaufsplattformen sei Dank.
Dann gibt es da vielleicht noch einen recht hässlichen Grund, von dem immer wieder gesprochen wird, für den es aber nur wenige greifbare Beweise gibt: Es soll gerade aufgrund der nicht an einen bestimmten Handelsort gebundenen Online-Shops und der leichten Auffindbarkeit von Rechtsverstößen gelegentlich dazu kommen, dass sich (weniger erfolgreiche) Unternehmer und (unterbeschäftigte) Juristen zu symbiotischen Paarungen zusammentun. Der Eine fühlt sich dabei durch die vielen Wettbewerber benachteiligt, der Andere sorgt dafür, dass die Ursache dieser Benachteiligungen unterlassen wird und verlangt von den so (serienmäßig?) Abgemahnten die Übernahme der Kosten.
Diese Fälle sind es wohl, die die Justizministerin meint, wenn sie in der Pressemitteilung von "Anwaltliche(n) Geschäftsmodelle(n)" spricht, "die allein auf die massenhafte Abmahnung von Internetnutzern ausgerichtet sind". Wobei die bisherige Darstellung einen wichtigen Punkt unterschlagen hat, nämlich den Vorteil für den Auftraggeber in diesem Modell: Doch "Kickbacks" gibt es in jedem Geschäft, warum nicht auch hier?
Wie auch immer, das Kernproblem besteht in den Kostennoten, die der Anwalt der Abmahnung beilegen oder zu einem späteren Zeitpunkt versenden kann. Hier will Frau Leutheusser-Schnarrenberger ansetzen und vermutlich ähnlich wie es schon bei den Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts eine Deckelung der Abmahnkosten per Gesetz einführen.
Doch das ist schon eine Frage der konkreten Ausgestaltung des Gesetzesentwurfs und die Informationen gerade dazu sind in der Pressemitteilung sehr dünne - um es vorsichtig zu sagen. Nach so vielen Jahren der fundierten Kritik (z.B. Abmahnwelle.de) am Abmahnmissstand ist die Pressemitteilung des Ministeriums wirklich keine Erleuchtung.
Was zu der vorsichtigen Warnung führt, nicht jede politische Absichtserklärung für bare Münze zu nehmen. Denn mit der Ankündigung kann sich die Politikerin als Vertretrin einer schwer angeschlagenen Partei sicher eine gute Presse verschaffen. Doch unter den Rechtsanwälten wird der Angriff auf diese wichtige Einnahmequelle des Berufsstands sicher weniger gerne gesehen. Und wie viele Anwälte in Bundestag und Bundesrat müssen diesem Gesetz wohl zustimmen, um es rechtskräftig werden zu lassen?
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