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10. November 2011
Posted in Internet News
Im ansonsten bisher nur wenig beachteten Rechtsstreit der Unterhaltungsindustrie gegen den File Hoster Hotfile kam es zu einem bemerkenswerten Eingeständnis von Klägerseite: Warner Bros. eines der großen Filmstudios aus Hollywood, musste als Kläger gegen Hotfile einräumen (vgl. auch TorrentFreak) , Unterlassungsforderungen nach dem US-Urheberrechtsgesetz DMCA gestellt zu haben, ohne die konkreten Fälle in Augenschein zu nehmen.
Die fraglichen Dateien wurden demnach nicht geladen und auch nicht geprüft. Was folgerichtig zu dem weiteren Eingeständnis führt, dass man bei Hotfile auch Inhalte monierte, für die Warner gar keine Rechte beanspruchen kann.
Für langjährige Beobachter des Kreuzzugs der Urheber gegen die Piratenplage ist das sicher kein Aufreger. Viele der "Takedown Notices" der Rechteinhaber an Hoster vom Schlage YouTubes sind schon vom bloßen Augenschein her fälschlich zustande gekommen und ungerechtfertigt. Doch ein Eingeständnis, dass es sich dabei um eine systematische Fahrlässigkeit handelt, war von Seiten der mächtigen Piratenopfer bisher vor Gericht nicht zu hören.
Doch im Verfahren gegen Hotfile wurde es jetzt geliefert. Das beklagte Unternehmen, das sich auf eine Haftungsfreistellung des DMCA berufen kann, solange es bei rechtswidrig eingestellten Inhalten den Unterlassungsforderungen umgehend nachkommt, kam den Klägern bereitwillig entgegen. Um es den Rechteinhabern leichter zu machen, rechtswidrig eingestellte Inhalte zu finden, wurde ein Zugang zu einem Filtersystem eingerichtet. Damit können die Helfer der Rechteinhaber nach den Namen der Werke suchen, deren Rechte sie beanspruchen.
Die Klagevertreter mussten zugeben, dass aufgrund der Meldungen dieses Systems Takedown Notices verschickt wurden, ohne die fraglichen Dateien vorher in Augenschein zu nehmen. Was eben dazu führte, dass auch ungerechtfertigte Unterlassungsforderungen verschickt wurden. Und dass in einigen Fällen sogar andere Rechteinhaber behindert wurden, deren Werke vom Download gesperrt wurden, obwohl sie selbst diese Werke eingestellt hatten. Es wurde in einem Fall auch der Download einer Open Source Software verhindert, weil damit angeblich der illegale Download erleichtert wird. Eine rechtliche Grundlage für diese Unterlassungsforderung gab es ansonsten nicht.
Das sind nicht unkritische Einlassungen, denn das Urheberrechtsgesetz ist in diesem Punkt eigentlich sehr deutlich: Unterlassung darf nach dem DMCA nur fordern, wer dies in "gutem Glauben" ("good faith belief") tut. Ein Rechteinhaber muss also schon über klare Hinweise verfügen, dass es sich um einen Rechtsbruch handelt und nicht nur von stochastischen Annahmen ausgehen, wenn er in den Geschäftsbetrieb eines anderen Unternehmens eingreift.
Das ist im Fall von Warner Bros. offenbar nicht der Fall und es drängte sich in der Vergangenheit auch schon bei anderen serienmäßigen Beschwerden von Rechteinhabern weltweit der Verdacht auf, dass die "Unschuldsvermutung" in den Augen der Branche ein bizarres und irrelevantes Konzept ist.
Nur, was bringt dieses Eingeständnis im konkreten Fall gegen Hotfile? Vermutlich nicht viel, denn Hotfile sitzt auf der Anklagebank und nicht das Filmstudio. Zwar werden die Vorhaltungen des Klägers damit an Gewicht verlieren, von entscheidender Qualität ist das fast schon grob fahrlässige Vorgehen im Sinne der Klage vermutlich nicht. Vielleicht wird es einigen Gesetzgebern zu Denken geben, die mit den Forderungen der Unterhaltungsindustrie nach verschärften Gesetzen konfrontiert werden. Doch üblicherweise gelingt es der starken Lobby der Branche leicht, solche Bedenken wieder zu zerstreuen.
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