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Es ist zumindest in den USA nicht ungewöhnlich, dass die in sozialen Netzwerken veröffentlichten Informationen bei Scheidungsfällen zitiert werden. Ungewöhnlich ist jedoch, dass ein Richter aus Connecticut beide Ehepartner in einem solchen Fall dazu aufgefordert hat, die Zugangsdaten für Facebook und Partner-Websites gegenseitig auszutauschen.

Zu der Anordnung war es wohl gekommen, nachdem der Ehemann Informationen bei Facebook entdeckt hatte, die seine Forderung nach Übernahme des vollen Sorgerechts für die Kinder unterstützten. Seine Frau hatte in Postings zu erkennen gegeben, dass sie der Aufgabe nicht gewachsen ist.

Während der Verhandlung verlangte der Anwalt des Ehemanns daher Zugang zu den Konten, um dort nach weiteren Informationen suchen zu können. Was auch Anzeigen bei der Partnervermittlung von match.com betraf. Das verweigerte die Ehefrau zunächst. Doch nachdem ihr Anwalt ihr empfohlen hatte, das Passwort auszuhändigen, schickte sie eine SMS an einen Freund, mit der Bitte, das Passwort zu ändern und einige ihrer Postings zu löschen. Daraufhin ordnete der Richter den Austausch der Zugangsdaten gerichtlich an.

Ein Eingriff in die Privatsphäre, wie er selbst für die USA sehr ungewöhnlich ist. Wobei es allerdings auch schon sehr ungewöhnlich ist, wenn ein Anwalt seinem Mandanten die Weitergabe solcher Informationen empfiehlt. Aber schlechte Ratschläge von Anwälten sind wohl ein weltweit zu beobachtendes Phänomen.



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