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Die isländische Parlamentsabgeordnete Birgitta Jonsdottir will sich mit der Niederlage in der vergangenen Woche vor einem US-Gericht nicht abfinden. Sie will nun den Europarat anrufen und sich über das Vorgehen der US-Behörden beschweren.

Gegenüber dem Guardian begründet sie diese Beschwerde mit der Verletzung ihrer Privatsphäre und vergleicht die erzwungene Weitergabe von Verbindungsdaten durch Twitter mit einer Hausdurchsuchung in ihrem Privathaus, bei der auch private Unterlagen durchgesehen werden. Doch diese Darstellung geht trotz ihrer dramaturgischen Qualitäten an der Sache vorbei.

Zunächst einmal würden Vertreter der US-Regierung ihrer Beschwerde entgegnen, dass es sich weder um ein Privathaus noch um private Daten gehandelt hat, sondern allenfalls um Verbindungsdaten der privaten Telekommunikation. Außerdem hat die Abgeordnete - wie es das Gericht in der vergangenen Woche feststellte - wie jeder andere Twitter-Nutzer in die Datenschutzerklärung des Dienstes eingewilligt und damit einer Weitergabe der Daten an die US-Ermittler zugestimmt.

"Diplomatische Immunität" oder einen anderen zusätzlichen Schutz kann die Politikerin aufgrund ihres Amtes nicht in Anspruch nehmen. Ihr Twitter-Konto ist vor den Augen der US-Justiz so viel oder so wenig wert wie das eines jeden Nicht-Amerikaners.

Dennoch wird der US-Regierung die Fortsetzung und Ausweitung der Beschwerde aus den verschiedensten Gründen unangenehm sein. Schon alleine deshalb, weil es eben doch eine andere Qualität hat, wenn das Twitter-Konto einer Parlamentsabgeordneten eines befreundeten demokratischen Staates durch US-Behörden "angezapft" wird.

Der US-Reputation ebenfalls nicht zuträglich ist es, dass der Vorgang die zugrundeliegenden Ermittlungen wieder ans Tageslicht befördert. Denn eigentlich wird die Untersuchung des Twitter-Kontos mit den eventuell strafrechtlich relevanten Taten von Wikileaks, beziehungsweise von Julian Assange begründet. Doch bisher gibt es keinen offiziellen Tatvorwurf und erst recht keine Klage gegen Wikileaks und Assange.

Die Weitergabe von Informationen, die man nicht selbst entwendet hat, ist durch die US-Verfassung geschützt. Weitere Straftaten, die man Assange und seiner Organisation anlasten könnte, wurden bisher nicht bekannt. Die Sexualdelikte, die Assange in einem - vorsichtig als "untypisch" zu bezeichnenden - Verfahren in Schweden zum Vorwurf gemacht werden, haben die US-Justiz nicht zu interessieren.

Aus dieser Warte betrachtet dienen die US-Ermittlungen in erster Linie der Hoffnung, Assange und Wikileaks ein strafrechtlich relevantes Handeln "anhängen" zu können. Dafür das Konto einer Parlamentsabgeordneten anzuzapfen, ist ein Akt, der dem US-Ansehen nicht zum Vorteil gereicht. Und sei es nur, weil der Vorgang den Benutzern solcher Dienste klar machen muss, dass von einem Schutz ihrer Daten bei Twitter, Facebook und Co. in keinster Weise zu sprechen ist.



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