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15. November 2011
Posted in Internet News
Es gibt Online-Mythen, die sich nur dann zu erzählen lohnen, wenn man sie verkürzt darstellt. Denn wenn man sie näher betrachtet, verlieren sie gänzlich ihren Reiz. Eine typische Story dieser Art ist die von dem Twitter-User Noah Kravitz, der als Mitarbeiter der Website "Phonedog" ein Twitter-Konto einrichtete, es nach dem Weggang im Oktober 2010 auf seinen eigenen Namen (@noahkravitz) umbenannte und nun von seinem ehemaligen Arbeitgeber mit einer Klage konfrontiert wird.
Soweit der bisher kolportierte Ablauf, der sich noch durch Details ausschmücken lässt. Wie etwa mit der Angabe, dass Kravitz als ehemaliger Mitarbeiter 17.000 Twitter-Follower zählte, die sein Arbeitgeber in der Klage mit einem Wert von 2,50 Dollar pro Follower und Monat gleichsetzt. Was die Schadensersatzforderung für das Twitter-Konto nach acht Monaten der "rechtswidrigen Nutzung" auf 340.000 Dollar ansteigen lässt.
Der Fall, so wie beschrieben dargestellt, lässt den Ex-Mitarbeiter wie ein unschuldiges Opfer der Geldgier seines früheren Arbeitgebers erscheinen. Doch es gibt weitere Details. Zum Beispiel, dass der Twitter-Nutzer bereits im Juni Klage gegen seinen früheren Arbeitgeber beantragt hat. Laut dieser Klage stehen ihm Firmenanteile zu und damit auch eine Beteiligung von 15% an den Werbeeinnahmen. Und zwar auch noch nach seinem Weggang von dem IT-Magazin.
Ein Anspruch, der sicher leicht zu klären ist, wenn er vertraglich und vor allem schriftlich zugesichert wurde. Doch der Arbeitgeber bestreitet das und bezeichnet Kravitz nur als "Vertragsnehmer" (Contractor), also als freien Mitarbeiter. Das Verfahren verspricht einen zähen Verlauf zu nehmen, denn der erste Verhandlungstermin soll erst im kommenden Jahr stattfinden.
Wie auch immer, die Klage des Arbeitnehmers ging also jener des Arbeitgebers voraus. Und sie steht in seltsamem Widerspruch zum Abschieds-Posting des Mitarbeiters, worin er seinen Weggang als persönliche Entscheidung darstellt und sein Verhältnis zu Kollegen und Vorgesetzten als harmonisch. In dem Posting wird übrigens auf sein Autoren-Profil bei Phonedog verwiesen und dort wiederum auf "sein" damaliges Twitterkonto @PhoneDog. In einem Beitrag von VentureBeat, dem auch ein Telefon-Interview mit Kravitz zugrunde liegt, wird das Konto dagegen mit @PhoneDog_Noah bezeichnet. Ein kleiner, aber vielleicht bedeutender Unterschied.
Dem Gericht reichten jedenfalls dieser und weitere Widersprüche, um dem Antrag des Beklagten Kravitz auf Abweisung des Verfahrens nicht zu folgen und es wie vom Kläger beantragt durchzuführen. Was bedeuten dürfte, dass nun der unschöne Teil der Beweisaufnahme folgt, in dem beide Seiten ihre Wahrnehmung des Geschehenen schildern und mit Beweisen zu untermauern versuchen.
Schon jetzt lässt sich allerdings vermuten, das es in diesem Fall keinen eindeutigen Gewinner geben kann. Vielmehr haben die früheren Partner beziehungsweise der Mitarbeiter und sein Unternehmen sich zu wenige Gedanken um die rechtliche Seite der Zusammenarbeit gemacht. Das betrifft vermutlich die Form der Zusammenarbeit ebenso wie die Nutzung sozialer Medien.
Ein Konto eines Mitarbeiters, das den Namen des Unternehmens (bzw. hier den Werkstitel eines Magazins) trägt, sollte jedenfalls dem Besitz des Unternehmen zugeordnet werden. Auch wenn es angeblich in Eigeninitiative entstand, so unterliegt es doch der Duldung durch den Arbeitgeber, dass dieser Name genutzt und (vermutlich) bezahlte Arbeitszeit zum Betrieb des Kontos aufgewandt wird. Was sich dann allerdings nicht ganz so reißerisch darstellen lässt, wie der im ersten Absatz beschriebene Plot der Geschichte.
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