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Die so genannte "Internationale Handelskommission", eine rein dem US-Recht unterstehende Behörde der amerikanischen Regierung, hat eine Patentbeschwerde des taiwanesischen Geräteherstellers HTC abgewiesen.

Eine Begründung dafür wurde bisher nicht geliefert. Wie Florian Müller (FOSS Patents) erklärt, könnte beispielsweise die Gültigkeit der fraglichen Patente aberkannt worden sein. Zwei der vier Patente, die HTC verletzt sah, waren schon zuvor für ungültig erklärt worden. Ein anderer Erklärungsversuch besteht darin, dass die Behörde bei der Untersuchung keine Patentverletzung festgestellt haben könnte. Das etwa dann, wenn die von HTC bemängelten Verletzungen aufgrund vorhandener Lizenzen der in Frage kommenden Chip-Hersteller nicht nachweisbar sind. Schließlich geht es um Patente, die sich HTC mit dem Erwerb von S3 Graphics übernommen hat.

Doch diese Details werden vermutlich erst später geklärt. Wichtig an der aktuellen Entscheidung ist Folgendes: Der Versuch von HTC, der Patentbeschwerde Apples gegen HTC mit einer eigenen Patentbeschwerde entgegenzutreten, ist vorläufig gescheitert. Die Beschwerde Apples bei der Handelskommission ist noch anhängig, die von HTC wurde abgeschmettert. Ein Sieg nach Punkten für Apple, aber nur auf einem Schlachtfeld.

Wobei eine weitere Beschwerde von HTC bei der Handelskommission erwartbar ebenfalls abgewiesen wird. Für die Beschwerde Apples gegen HTC wiederum liegt eine vorläufige Stellungnahme vor, in der zwei Patentverletzungen durch HTC nahegelegt werden. Die Entscheidung wird voraussichtlich bis zum 6. Dezember gefällt.



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