Wellness Südtirol
In einem Wellnesshotel in Südtirol vom Alltag abschalten und auftanken
01. Dezember 2011
Posted in Internet News
Der schweizerische Bundesrat kommt in einem gestern vorgestellten Bericht zu dem Ergebnis, dass eine Anpassung des Urheberrechtsgesetzes trotz der durch das Internet verursachten Veränderungen nicht notwendig ist. Der bestehende rechtliche Rahmen reicht aus, um dem Problem der "unerlaubten Werknutzungen" angemessen entgegentreten zu können.
Zur Begründung der Entscheidung heißt es unter anderem, dass sich das individuell verfügbare Budget der Bürger für Inhalte aus dem Bereich der Musik, Filme und Computer-Spiele trotz des Problems der illegalen Nutzung nicht verringert hat. Die Bürger benutzen ihr Geld nur für andere Zwecke: "So geben die Konsumentinnen und Konsumenten die Mittel, welche sie durch die Tauschbörsennutzung einsparen, auch im Unterhaltungssektor wieder aus. Der frei werdende Teil wird statt in Musik- oder Filmkonserven in Konzerte, Kinobesuche und Merchandising investiert".
Von der Entwicklung betroffen seien in erster Linie die großen ausländische Produktionsfirmen. Doch der Bundesrat sieht keine Notwendigkeit, die Gesetzeslage zu deren Gunsten zu verändern. Die Firmen sollen sich vielmehr an das veränderte Konsumverhalten anpassen. Die auch von Seiten dieser Unternehmen geäußerten Befürchtungen, das nationale Kulturschaffen könne nachteilig beeinflusst werden, teilt der Bundesrat nicht. Die genannten Verschiebungen reichen aus, um solche Nachteile zu verhindern.
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