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08. Dezember 2011
Posted in Internet News
Der Branchenverband Bitkom und die Verwertungsgesellschaft GEMA haben laut Pressemitteilung eine Einigung über die Lizenzierung von Online-Musik erzielt. Die Betreiber von "Musikportalen" zahlen künftig "in der Regel zwischen 6 und 9 Cent netto" pro Musikstück als Urhebervergütung, Bitkom-Mitgliedsunternehmen erhalten einen Rabatt.
Auch für den Verkauf von Musikstücken gelten nun etwas gelockerte Bedingungen. Das bisher auf 30 Sekunden beschränkte Probehören wird auf 90 Sekunden ausgeweitet. Und auch Streaming-Angebote sollen von der Einigung betroffen sein. Solche Dienste (z.B. Spotify) sollen ab jetzt in Deutschland ähnliche Lizenzierungsbedingungen vorfinden, wie sie im Ausland bereits bekannt sind.
Rein werbefinanzierte Musikangebote sowie Musikvideos blieben bei den Verhandlungen allerdings außen vor. Über sie wollen beide Seiten noch weiter verhandeln. Die bei YouTube so häufig zu sehenden Hinweise, dass Videos aufgrund von Einsprüchen der GEMA nicht zu sehen sind, bleiben also vorläufig erhalten.
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