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08. Dezember 2011
Posted in Internet News
Die Rechte von Bloggern und die Anerkennung ihres Status als Journalisten beziehungsweise als Medium werden im Zusammehnnag mit zwei aktuellen, aber sehr unterschiedlichen Fällen zum Thema.
So berichten BILD und ZEIT in seltener Einmütigkeit über den Blogger Alexej Nawalnij, der Putin stürzen will.In den USA dagegen wurde der Bloggerin Crystal Cox vom Gericht das Recht aberkannt, als journalistisch arbeitende Bloggerin die Identität eines Informanten zuschützen.
In beiden Fällen wurden gegen die Blogger Strafen verhängt, weil sie andere Personen der Begehung von Straftaten bezichtigten. Doch damit enden auch schon die Gemeinsamkeiten zwischen beiden Fällen. Denn der russische Blogger wurde im Schnellverfahren zu 15 Tagen Haft verurteilt, weil er angeblich eine amtliche Anordnung missachtet hat. Er hatte am Montag zu einer Demonstration wegen der teilweise offensichtlichen Wahlmanipulationen aufgerufen. Zuvor schon hat er die Partei Wladimir Putins als auch ihn selbst mehrfach des organisierten Diebstahls bezichtigt.
Die amerikanische Bloggerin dagegen soll 2,5 Millionen Dollar Schadensersatz an eine Investment-Firma zahlen, weil die von ihr im Blog veröffentlichten Betrugsvorwürfe vom Gericht als haltlose Diffamierung verstanden wurden.
So sehr sich nun beide Fälle scheinbar dazu eignen, die Presserechte in beiden Ländern als schwach zu bezeichnen, oder Blogger als Geächtete der jeweiligen Medienlandschaft zu skizzieren: Würden deutsche Blogger in ähnlicher Form Ehrverletzendes oder vermeintlich Unwahres und Geschäftsschädigendes über Personen oder Gruppen verbreiten, so müssten auch sie mit nachteiligen Entscheidungen der Gerichte rechnen. Wobei es "offiziellen" deutschen Medien auch nicht anders ginge.
Auf Grundlage von Einzelfällen wie den beiden Genannten sollte man nicht zwingend von einer Ungleichbehandlung der Blogger ausgehen. Im Fall des russischen Bloggers ist es wohl eher so, dass dieser sich im Unterschied zu den "richtigen" russischen Medien nicht einschüchtern ließ.
Und im Fall der amerikanischen Bloggerin war ihr Verzicht auf einen Rechtsbeistand ein bedeutender Teil des Problems. Denn die Begründung des Gerichts kann man in einem Punkt getrost als falsch bezeichnen. Der Angeklagten wurden ihre Rechte als Teil der "Medien" aberkannt, weil sie in keiner Beziehung zu einer Zeitung, Magazin, Nachrichtengentur oder einer anderen konventionellen Medienorganisation steht. In den Mediengesetzen des Bundesstaates wird dieser Schutz aber ausdrücklich allen zugesprochen, die mit der Öffentlichkeit kommunizieren.
Allerdings heißt es in dem Urteil weiter, dass es eigentlich egal ist, ob die Bloggerin nun als Medienvertretrin zu sehen ist, oder nicht. Weil es sich um einen Zivilprozess handelte, war ihr der Schutz des Informanten, beziehungsweise der Quelle der unwahren Informationen verwehrt. Die Schutzrechte der Medien waren nach Ansicht des Gerichts so oder so anderen Schutzrechten unterlegen.
Gegen die Entscheidung will die Bloggerin nun Berufung einlegen. Man kann ihr nur raten, sich in der nächsten Instanz nicht selbst vertreten zu wollen. Der russische Blogger dagegen kann keine Rechtsmittel einlegen. Er ist jetzt für zwei Wochen kaltgestellt und kann angesichts der Zustände in Russland wohl nur hoffen, dass es dabei bleibt.
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