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"Stell dir vor, der Datenschutzbeauftrage bemängelt Datenschutzverstöße der öffentlichen Hand und niemanden interessiert's" - so in etwa könnte man die aktuelle Pressemitteilung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein zusammenfassen.

Thilo Weichert, oberster Datenschutzbeauftragter des Bundeslandes, gibt darin bekannt, den Landtag um Unterstützung gebeten zu haben. Denn die von seiner Behörde wegen ihrer Facebook-Aktivitäten kritisierten öffentlichen Stellen blieben stumm. Sowohl die Staatskanzlei als auch die Industrie- und Handelskammer ignorieren seine Bitte, eine Feststellungsklage in dieser Angelegenheit einzulegen. Und das Wissenschaftsministerium sowie das Innenministerium Schleswig-Holsteins spielen wohl auch toter Mann, wenn ihr oberster Datenschützer einen Missstand zur Anzeige bringt.

Kann es einen besseren Beleg dafür geben, dass Datenschutz auch in Deutschland im Grunde nur ein Papiertiger ist?

Die deutschen Datenschützer haben in der Vergangenheit immer wieder bestätigt (und auch leise darüber geklagt), keine echte Machtposition innezuhaben. Personell und finanziell schlecht ausgestattet und so gut wie ohne Möglichkeit, Gesetzesverstöße selbst zu sanktionieren, wurden sie etwa von notorischen Adresshändlern schon in der Vergangenheit kaum ernst genommen. Unter den Internet-Unternehmen hat sich wenigstens Google bisher immer noch der Mühe unterzogen, auf Vorwürfe der Datenschützer zu reagieren. Bei Facebook scheint man Vergleichbares nicht mehr erwarten zu können.

Doch dass nun selbst der Verwaltungsapparat eines deutschen Bundeslandes den eigenen Datenschützer wie Luft behandelt, sollte wirklich zu Denken geben. Wenn die Gesetzgeber es versäumen, die bestehenden Datenschutzgesetze den Anforderungen an das Informationszeitalter anzupassen, dann ist das eine Sache.

Wenn aber die Exekutive den Datenschützern noch nicht einmal so viel Macht gibt, Gesetzesverstöße im eigenen Verwaltungsapparat zu beseitigen und die Behörden den Datenschützer einfach ignorieren, dann kann man sein Amt im Grunde gleich abschaffen. Zivile Gerichte können dann immer noch klären, wie mit individuellen Verstößen gegen die Rechte (priviligierter) Einzelner umzugehen ist. Doch das Amt eines Datenschützers, dessen Wort ein ähnliches Gewicht wie die Sonntagspredigt eines Dorfpfarrers hat, braucht man nicht wirklich.



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