suedtirolWellness- und Ski-Urlaub in einem Hotel in Südtirol?

Wir helfen Ihnen bei der Hotelsuche!

Wenn Sie sich von der Hektik des Berufsalltages befreien wollen, finden Sie in Hotels in Südtirol den idealen Ausgleich für Körper, Geist und Seele.

 

Ein kurzes Update zum immer noch andauernden Streit zwischen dem New Yorker Paul Ceglia und dem Facebook-Gründer Mark Zuckerberg um die Entstehungsgeschichte des Dienstes und damit auch um die Besitzverhältnisse am größten sozialen Netzwerk der Welt.

Die Rechtsvertretung Facebooks scheint auf der Grundlage eines weiteren Sachverständigengutachtens nachweisen zu können, dass Ceglias einziger Beweis für seinen Besitzanspruch an Facebook gefälscht ist. Auf dem fraglichen Vertrag, der angeblich aus dem Jahr 2003 stammt, hat man teilweise Tinte gefunden, die vor weniger als zwei Jahren aufgebracht wurde. Vermutlich habe Ceglia auch versucht, das Dokument künstlich altern zu lassen, indem er es der Sonne ausssetzte. Der Kläger hat nach den Worten eines Anwalts das Dokument "gebacken".

Dem hält der Klagevertreter entgegen, dass das Beweisverfahren unwissenschaftlich sei. Die bemängelte Vergilbung des Dokuments sei das Ergebnis der Untersuchung selbst. Das aber sind eher schwache Argumente und bessere kann der inzwischen zwangsweise verpflichtete Anwalt auch nicht lieferm. Sein Mandant sitzt weiterhin in Irland und gibt an, die Datenträger mit den von ihm gesuchten weiteren Beweise nicht finden zu können.

Man muss kein großer Prophet sein, um die Prognose anzustellen, dass der Ceglia-Anwalt sich bald wieder anderen Mandaten widmen darf. Der Vertrag als Beweis dürfte das Gericht kaum überzeugen, zumal das aus zwei Blättern bestehende Werk etliche äußere wie inhaltliche Auffälligkeiten aufweist. Der Vortrag des Klägers, den Vertrag jahrelang vergessen zu haben, stärkt seine Glaubwürdigkeit ebenfalls nicht. Seine unternehmerische Vorgeschichte als Brennholzverkäufer, der die gekauften Pellets nicht liefert und des Betrugs bezichtigt wird, tut ein Übriges.

Und auch der Wechsel des Wohnorts nach Irland wirft Fragen auf. Ob er sich dort vor Klagen Facebooks sicher fühlt, die einer Abweisung seiner eigenen Klage zwangsläufig folgen werden?



Du musst Dich anmelden oder registrieren, um einen Kommentar zu schreiben.

am häufigsten aufgerufen...