suedtirol-wellnessWellness Südtirol

In einem Wellnesshotel in Südtirol vom Alltag abschalten und auftanken

 

Die ohnehin schon etwas verschrobenen Vorgänge um die Löschung eines Werbefilms für den Locker Service MegaUpload durch Universal Music (UMG) treiben immer weiter Blüten. Spiegel online hat am Wochenende offenbar ein Absinken des Absurditätsniveaus erkannt und als Gegenmaßnahme einen Geheimvertrag zwischen Google und UMG erfunden. UMG soll diesen Vertrag im Rahmen des MegaUpload-Falls gegenüber dem Gericht eingeräumt haben.

Nun lässt sich schwer bestreiten, dass beide Seiten einen Geheimvertrag geschlossen haben. Denn die Bedingungen der Vereinbarung, wie sie Google mit UMG und auch anderen Größen der Unterhaltungsindustrie schon vor Jahren geschlossen hat, werden nicht öffentlich gemacht, sind also irgendwie geheim.

Doch was UMG in dem gemeinten Schreiben an das Gericht beschreibt, ist durchaus bekannt. Dort heißt es in Antwort auf die Vorwürfe von MegaUpload, dass UMG nicht wie von "Mr. Dotcom" alias Kim Schmitz behauptet, einen "Takedown Letter" benutzt hat. Vielmehr habe UMG "das Recht, Anwender-Videos selbst mit Hilfe von YouTubes Content Management System zu blockieren oder zu löschen". Die Einzelheiten dieses Verfahrens seien vertraglich geregelt, heißt es weiter.

Was UMG hier aber in der Sache beschreibt, ist keineswegs geheim. Man kann sogar bei Wikipedia unter der Überschrift "Content ID" nachlesen, wie das Verfahren bei YouTube definiert wird. Das Content ID-Verfahren wurde schon im Jahr 2007 eingeführt, um es den Rechteinhabern zu vereinfachen, Rechtsverletzungen zu beseitigen. Denn Google drohte der Verdacht, die Anwender durch den YouTube-Upload zu Urheberrechtsverletzungen zu ermutigen.Das hätte die rechtliche Situation des Dienstes stark geschwächt.

Also musste das gesetzlich (DMCA) geregelte Einspruchsverfahren für die Rechteinhaber vereinfacht werden, um diesen den Wind aus den Segeln zu nehmen. Anstelle der individuellen Unterlassungsforderungen ("Takedown Notices") an YouTube trat ersatzweise eine Schnittstelle zum Datenbestand des Dienstes. Was allerdings dazu führte, dass immer häufiger Videos zu Unrecht gesperrt wurden, wie beispielsweise die Bürgerrechtsbewegung EFF im Februar 2009 kritisierte.

Erst vor Wochen wurde dann auch noch bekannt, dass das Content ID-Verfahren sogar zu Betrügereien missbraucht wird, denn das Verfahren kann nicht nur zur Löschung benutzt werden. Es wird dem Rechteinhaber beispielsweise auch gestattet, Werbung auf den fraglichen Videos einzublenden und die Einnahmen zu kassieren. Wobei es ein russisches Unternehmen wohl geschafft hatte, das Content ID-Verfahren benutzen zu dürfen, ohne selbst Rechteinhaber zu sein.

Oder, um es mit Spiegel online zu sagen: Die Russen haben mit Google ebenfalls einen Geheimvertrag unterzeichnet. Nun sind Übertreibungen und Sensationsheischerei gerade in der Boulevard-Presse keine Ausnahme und gewissermaßen ein legitimes Mittel, die Aufmerksamkeit der Leser zu erlangen. Doch das Problem ist es, dass solche "Sensationen" die Tendenz haben, sich zu verselbständigen.

Das ist auch jetzt wieder zu beobachten, denn bei n-tv heißt es nun schon im Zusammenhang mit einem neuen Lizenzangebot der GEMA, dass YouTube auch von diesem Angebot betroffen wäre: "Bei einer Einigung wäre dann auch ein Geheimvertrag hinfällig, den das beliebte Videoportal laut "Spiegel Online" mit Universal Music geschlossen haben soll".

Man ist gespannt, was die nächste Runde dieser "stillen Post" (vorsichtshalber ein Link auf Wikipedia) der großen deutschen Medien noch bringen mag. Am Ende ist ja noch der Bundespräsident in die Vorgänge verwickelt...



Du musst Dich anmelden oder registrieren, um einen Kommentar zu schreiben.

am häufigsten aufgerufen...