10.01.2001

Schlappe für Ferrero im Streit um kinder.at

Im Streit um den Domainnamen kinder.at ist Ferrero zunächst leer ausgegangen. Seinen markenrechtlichen Anspruch an dem Begriff "Kinder" konnte das Unternehmen nicht belegen.

Abgewiesen hat ein österreichisches Handelsgericht die von Ferrero Österreich beantragte Einstweilige Verfügung gegen den Inhaber des Domainnamen kinder.at.

Der Produzent von Süßwaren für kleine und große Kinder argumentierte in seinem Antrag damit, dass die Bezeichnung "Kinder" durch den weit überwiegenden Teil der angesprochenen Verkehrskreise als Hinweis auf Ferrero bzw. dessen Produkte verstanden werde. Kurz gesagt: Wer "Kinder" hört oder liest, assoziiert Überraschungseier, Kinderschokolade oder andere Kariesverursacher - und sonst nichts.

Deshalb erwartet Ferrero von dem beklagten Unternehmen das Projekt einer Non-Profit-Site für Kinder einzustellen und den Domainnamen abzutreten. Dass mit "Kinder" einfach nur junge Menschen gemeint sein könnten, will den Klägern anscheinend nicht in den Sinn kommen.

Doch Ferrero konnte vor Gericht keinen eigenen Markeneintrag vorweisen, um diesen Anspruch zu belegen. Stattdessen verwies man darauf, Lizenznehmer bei einem Markeninhaber zu sein. Beweisen konnte Ferrero diese Behauptung allerdings nicht, so dass wahrscheinlich deshalb der Antrag von vornherein abgelehnt wurde.

So gesehen war die Entscheidung des Gerichts wohl weniger ein Sieg der Vernunft. Denn die eigentlich entscheidende Frage wurde gar nicht mehr verhandelt: Hat ein Unternehmen Anspruch auf einen generischen Domainnamen, weil es Rechte an einem von möglicherweise vielen Markeneinträgen besitzt?

Womöglich ganz anders hätte die Entscheidung des Gerichtes ausgesehen, wenn die Anwälte des Süßwarenherstellers einen entsprechenden Lizenzvertrag hätten vorlegen können. Noch ist denkbar, dass von den Ferrero-Verantwortlichen ein Überraschungsei in Form eines solchen Vertrages noch nachgereicht wird.

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