01.03.2001

Nutella-Rundumschlag

Nachdem Ferrero eine Verfügung gegen die Domain gnutella.de erwirken konnte, werden auch andere Domaininhaber unter Druck gesetzt.

In den letzten Tagen wurde bekannt, dass die Ferrero oHG mbH wieder einmal auf die Durchsetzung ihrer Markenansprüche dringt. Dieses Mal geht es um mehrere Domainnamen, die angeblich eine Verwechslungsgefahr mit der Brotaufstrich-Marke Nutella aufweisen.

Gegen den Inhaber der Domain gnutella.de soll demnach eine Einstweilige Verfügung erlassen worden sein und der Inhaber der Domain newtella.de hat nach Aufforderung durch die Ferrero-Anwälte die Benutzung der Domain eingestellt.

Der Inhaber der Domainnamen knutella.de, knutella.org, knutella.net und knutella.co.uk dagegen hat sich bisher noch nicht gebeugt. Doch ihm wird massiv gedroht. Für jeden der vier strittigen Domainnamen wird ein Streitwert von 500.000 Mark angesetzt. Ganz sicher scheinen sich die Anwälte ihrer Sache allerdings nicht zu sein, denn ein Verfahren wurde nicht unmittelbar eingeleitet.

Ob Ferrero mit diesem Anspruch vor Gericht obsiegen wird, kann nicht gesagt werden. Sicherlich hat die Marke Nutella in Deutschland eine große Bedeutung. Ob allerdings tatsächlich eine Verwechslungsgefahr vorliegt, ist eine andere Frage. Soweit sich das anhand der bei Google gespeicherten Inhalte der inzwischen nicht mehr benutzten Domain gnutella.de nachvollziehen lässt, wurde auch in keinster Weise Bezug auf den Süßwarenhersteller und seine Produkte genommen. Auf den drei dort gespeicherten Seiten geht es nur um das Thema "Musik".

In einem anderen Fall, der in Österreich verhandelt wurde, hatte sich Ferrero - gelinde gesagt - blamiert. Das Unternehmen erhob Anspruch auf die Domain kinder.at und begründete dies mit markenrechtlichen Ansprüchen. Einen Beweis bleib das Unternehmen aber schuldig.

Derweil erweist sich das Vorgehen Ferreros aus pr-technischer Sicht zunehmend zum Bumerang. Die X-tella-Fälle werden in vielen Foren lebhaft diskutiert. Und überall finden sich vergleichbare Aussagen, die auf eine Boykott-Absicht der Anwender hinweisen.

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