Vorläufiger Sieg
Die in den letzten Tagen verschickten (Serien-) Abmahnungen wurden vom Absender modifiziert. Die Betroffenen müssen die Anwaltskosten nicht tragen, aber dennoch die Unterlassungserklärung unterschreiben.
Der in der vergangenen Woche bekannt gewordene neue Fall von Serienabmahnungen scheint vorläufig ein Ende gefunden zu haben. In einem zur Veröffentlichung frei gegebenen Schreiben erklärt die "Gesellschaft zum Schutz privater Daten in elektronischen Informations- und Kommunikationsdiensten e.V." alias "Webrobin", dass sie auf die Erstattung der Anwaltskosten verzichten will.
Dafür erwarten die selbst ernannten Datenschützer weiterhin, dass die bisher Abgemahnten die ihnen vorliegende Unterlassungserklärung unterschreiben. Für die Abgemahnten, von denen sich allein knapp zwanzig bei intern.de meldeten, ist das zumindest ein Teilerfolg.
Doch ein Wermutstropfen bleibt. Mit Unterschreiben der Unterlassungserklärung erkennen die Betroffenen auch den ihnen vorgeworfenen Rechtsverstoß an. Dabei ist ganz und gar nicht klar, ob es sich wirklich um einen solchen handelt. Weiterhin bleibt damit die Gefahr bestehen, dass nun andere an die Stelle des Webrobin treten, um Site-Betreiber wegen ihrer "Gesetzesverstöße" abzumahnen.
Zur Erinnerung: Die Abmahnungen des Vereins der Datenschützer erfolgten, weil auf den Seiten der Abgemahnten die Möglichkeit geboten wurde, sich namentlich für einen Newsletter o.ä. anzumelden. Neben dem Eingabefeld für die Mailadresse gab es also auch ein Feld für den Namen.
Dies wurde als rechtswidrig bezeichnet, weil die Nutzung "von Telediensten (...) anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen" ist (§ 4 Abs.1 TDDSG). "Der Nutzer ist über diese Möglichkeiten zu informieren". Das hatten die Betreiber der betroffenen Sites nicht explizit erläutert.
Ob sich aus solchen Anmeldemöglichkeiten nun wirklich ein Rechtsverstoß ableiten lässt, bleibt die Frage. Doch das ist in der Praxis auch egal, denn Abmahnungen können selbst dann verschickt werden, wenn die Rechtslage wie in diesem Fall nicht eindeutig ist. Akzeptiert man die Unterlassungsforderungen nicht, so riskiert man als Einzelner einen vielleicht teuren Rechtsstreit.
Doch jenseits aller juristischen Spitzfindigkeiten weist der Fall Webrobin einige weitere unschöne Details auf. So wäre zunächst der Umstand zu nennen, dass sich der Abmahner auf eher "kleinere" Site-Betreiber konzentriert und größere Unternehmen offenbar bewusst ausgeklammert hat. Das wirft ein ganz besonderes Licht auf die Ziele dieser "qualifizierten Einrichtung zur Wahrung von Verbraucherinteressen".
Dem deutschen Internet hat Webrobin aber ganz allgemein einen Schaden zugefügt. Die Abmahnungen wurden - Rechtslage hin, Rechtslage her - wegen einer Spitzfindigkeit verschickt. Dabei hat jeder der betroffenen Site-Betreiber wohl nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt.
Doch dieses Handeln "nach bestem Wissen und Gewissen" wird durch solche zweifelhaften Abmahnaktionen zunehmend zur Gefahr. Schon jetzt spürt man, dass viele Anwender das Internet als ein juristisches Minenfeld wahrnehmen. Web-Seiten sind gespickt mit Disclaimern oder Haftungsausschlüssen und selbst private Mails oder Postings enthalten bisweilen schon Hinweise dieser Art.
Als Resultat werden wohl immer mehr Anwender lieber ganz darauf verzichten, Informationen im Netz zu verbreiten. Übrig bleiben nur die Informationsabieter, deren Rechtsabteilungen es leicht mit den "Webrobins" des deutschen Internet aufnehmen können. Dass dies aber auch mit einer gewissen Ödnis der Informationslandschaft verbunden sein wird, kann man schon heute erahnen.