Richtlinien für Rich Media Werbung
Das Interactive Advertising Bureau (IAB) stellt einen Verhaltenskodex für den Umgang mit Rich Media Bannern vor.
Das Interactive Advertising Bureau (IAB), die Interessensvertretung der (amerikanischen) Werbeindustrie im Internet, hat gestern einen Katalog freiwillig einzuhaltender Regeln für den Gebrauch von Rich Media Bannern veröffentlicht.
Man kann vermuten, dass durch diese Regeln der Gebrauch von Rich Media Elementen (z.B. HTML, Java, Flash) zumindest in halbwegs akzeptablen Grenzen gehalten werden soll. Denn seit dem Einsetzen der rückläufigen Entwicklung auf dem Werbemarkt hat bei den Werbetreibenden die Rücksichtnahme auf den Besucher deutlich nachgelassen.
Die im März vom IAB ausgegebenen Standards der Banner-Größe folgten dem allgemeinen Trend und die nun wesentlich umfangreicheren Formate werden stärker in das inhaltliche Angebot integriert. Gleichzeitig kommen verstärkt Rich Media Elemente zum Einsatz, um die Aufmerksamkeit der Besucher zu erhöhen.
Die New York Times beschreibt in diesem Zusammenhang eine Oracle-Werbung, die auf den eigenen Seiten gelaufen ist, als "extremes Beispiel" für "zudringliche" Werbung: Ein Kampf-Jet, der quer über den Bildschirm fliegt, um dann auf einem Skyscraper-Banner zu landen.
Die Richtlinien des IAB geben nun beispielsweise vor, welchen Datenumfang die Banner annehmen dürfen. Ein Rich Media Standard-Banner (468x60) sollte beispielsweise beim Download 15 Kilobyte nicht überschreiten. Bewegt der Anwender allerdings die die Maus über den Banner oder klickt darauf, so dürfen zusätzlich bis zu 85 Kilobyte geladen werden.
Ebenfalls möglich ist es, dass der Banner in diesem Fall seine Größe bis auf 468x240 erhöht. Klickt der Anwender aber auf einen Button ("Schließen"), so muss die Originalgröße wieder hergestellt werden. Musik und/oder Videos dürfen erst dann abgespielt werden, wenn der Anwender auf den Banner klickt. Und nach Beginn muss sofort ein Stopp-Button sichtbar werden.
Ähnliche Regeln werden auch für die anderen Banner-Formate vorgestellt. Doch ob und wie sie von den Werbetreibenden wirklich eingehalten werden beziehungsweise welchen Nutzen sie haben, ist eine andere Frage.
Was soll man beispielsweise von der Regel halten, dass die durch den Cursor-Bewegung ausgelöste Musik durch einen Klick wieder ausgeschaltet werden kann? Ob wirklich ein Anwender auf den banner klickt, um die Musik zu stoppen? Oder ob nicht vielmehr jeder damit rechnet, dass der Klick in Wirklichkeit auf eine andere Site führt?