07.03.2002

Kurz notiert 07.03.02

- Ultimatum im Napster-Fall
- MS-Kartellverfahren: keine schnelle Entscheidung
- Fragwürdiger Beweis der Musikindustrie

Richterin Marilyn Hall Patel hat den Napster-Klägern gestern ein Ultimatum gesetzt: Bis zum heutigen Donnerstag müssen sie für 213 Musiktitel den Nachweis erbringen, über die Lizenzrechte zu verfügen. Diese Titel wurden unter anderem über Napster getauscht und sind Grundlage der Klage gegen Napster. Beim Nachweise der Lizenzrechte geht es nicht um die Urheberrechte an sich, sondern um die Frage, ob die entsprechenden Verträge auch den Vertrieb via Internet abdecken können. Unter den fraglichen Musiktitel finden sich Stücke der Beatles und von Elvis Presley. Die Verlage geben sich sicher, dass ihre Verträge jede Form der Distribution einschließen.

Der gestrige erste Prozesstag in der neuen Verhandlungsrunde des Kartellverfahrens gegen Microsoft bot wenig Neues. Microsoft und das US-Justizministerium verteidigten ihren im Dezember vereinbarten und inzwischen überarbeiteten Schlichtungsvertrag. Die Vorsitzende Richterin erklärte, der Fall sei "wichtig und komplex", sie brauche daher einige Zeit um darüber nachzudenken, man solle nicht mit einer schnellen Entscheidung rechnen. Wer tut das schon?

Michael Green, Präsident der "National Academy of Recording Arts and Sciences" wollte bei der Verleihung der Grammy Awards demonstrieren, wie groß die Gefahr ist, die vom Musiktausch im Internet ausgeht. Dazu zeigte er Filmaufnahmen von drei Jugendlichen, die er für diesen Zweck angeheuert hatte und die innerhalb von zwei Tagen mehr als 6.000 Musiktitel von frei zugänglichen Web-Sites geladen hatten. Etwas befremdlich erschien schon, dass ein Vertreter der Musikindustrie drei junge Männer, darunter einen Jugendlichen von 17 Jahren, für einen Stundenlohn von 12 Dollar zu einer Aktivität verpflichtete, die von seiner Branche als illegal bezeichnet wird. Noch befremdlicher: Einer der Zeugen, der Jugendliche, stellte sich der Öffentlichkeit und gab an, dass die Aussagen Greens falsch seien. Zunächst einmal sei man nicht für zwei, sondern für drei Tage angeworben worden, die Rechner - sofern nicht abgestürzt - liefen jede Nacht. Er habe als einziger der drei Probanden Tauschbörsen "extensiv" genutzt. Seine Kollegen hätten dagegen Freunde mobilisiert, die ihre Musikstücke via Instant Messenger geschickt haben. Bei seinen eigenen Tauschversuchen seien mindestens die Hälfte der Downloads fehlgeschlagen. Außer einigen (legalen) Downloads von MP3.com stammte keiner der 6.000 Titel von frei zugänglichen Web-Sites.

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