12.08.2002

eBay und die Fuchspenisse

Beleidigende, diffamierende und obzöne Begriffe sind bei eBay verboten. Der Wortfilter produziert dabei teilweise absurde Ergebnisse.

Ein Haarschneider ist ein unverfängliches und durchaus häufig gebrauchtes Werkzeug für den Hausgebrauch. Das sollte man zumindest meinen. Doch die Suche nach einem solchen Gerät bei eBay.de bleibt erfolglos. Sollte es wirklich sein, dass sich unter den über eine Million Produkten, die eBay anzubieten hat, kein Haarschneider findet?

Weit gefehlt, Haarschneider und Haarschneidemaschinen findet man bei eBay so reichlich, dass sogar eine eigene Kategorie dafür eingerichtet wurde: "Elektrogeräte - Kleingeräte Körperpflege - Haarschneidegeräte". Doch warum findet man kein Haarschneidegerät, wo eBay den Begriff doch selbst verwendet?

Die Lösung des Problems ist depremierend einfach: Die Suche nach "Haarschneidemaschine" bleibt erfolglos, weil der Suchbegriff die bei eBay verbotene Zeichenfolge "arsch" beinhaltet. Die Suchmaschine ist dabei so rabiat, dass sie selbst den Buchtitel "Meldorf - Hafen und Dom prägten das Gesicht unserer 1200 jährigen Stadt" nicht finden will, wenn man den Namen des Städtchens "Dithmarschen" als Suchbegriff erwähnt.

Doch nicht nur bei "arsch" fällt bei eBay der Hammer in die falsche Richtung. Genauso vergeblich sucht man nach "Fuchsschwanz", obwohl dieses Gerät sicherlich für keine Sexpraktik wirklich geeignet ist. "Schwanz ist Schwanz" hat sich wohl der Techniker gedacht, der eBays moralische Vorstellungen umzusetzen hatte.

Die Reihe der sonderbaren Filtervorgänge lässt sich fortsetzen und unter der Domain wortfilter.de wird sogar jeden Tag ein neues Beispiel einer zum Scheitern verurteilten Auktion präsentiert. Jüngstes Beispiel, die "Single von Ernst Neger mit dem Titel: 'Auf einmal ist man fünfzig'". Ernst Neger von der "Meenzer Fassenacht" ist für eBay tabu. Neger haben bei eBay nichts verloren, auch wenn man sie sucht

Der Betreiber von wortfilter.de hat richtig erkannt, dass diese Art von Zensur nicht nur plump und unangemessen, sondern auch geschäftsschädigend ist. EBay-Anbieter, die aus Unkenntnis Artikel aus "Warschau" oder über die "Marschlandschaft" anbieten, haben kaum eine Chance, gefunden zu werden. Ihre Angebotsgebühren müssen sie aber dennoch an eBay zahlen.

Aus diesem Grund hat der Betreiber einen Formbrief für all jene aufgesetzt, dies sich durch den eBay-Filter geschädigt fühlen. Sie sollen wenigstens ihre Gebühren zurückerhalten.

Allerdings gibt er dazu gleich an, dass eBay im Normallfall zunächst mit einem Formschreiben antwortet. Denn das Problem ist eBay bestens bekannt. In der Antwort werden sogar noch viel haarsträubendere Beispiele genannt.

So weist der eBay-Autor darauf hin, dass die folgende Phrase zu Problemen führen könnte: "Guterhaltener Vierersatz Stauffer Kelche". Hierin enthalten, die Zeichenfolge "Ferkel", ein absolutes Tabuthema für den Community-Bereich eBays. Und selbst bei den abgegebenen Bewertungen sollte man vorsichtig sein, denn "Ware war schnell da" lässt eBay - wieder einmal - vermuten, es hier mit einem "Arsch" zu tun zu haben.

Welche Begriffe die Wortfilter in den verschiedenen Bereichen eBays insgesamt blockiert, wird nicht angegeben. Hier müssen Anbieter und Suchende - sofern sie von den Filtern wissen - selbst Kreativität zeigen.

Die Anbieter sogar in ganz besonderem Maße. Sie müssen sich nicht nur die Begriffe ausdenken, nach denen Anwender suchen könnten, sondern auch jene, nach denen nicht gesucht werden darf.

Die Folgen des "schlampig programmierten" Wortfilters müssen also die Nutzer von eBay tragen. Doch sollte man das im eBay-Forum mit nicht allzu h_arsch_en Worten kommentieren. Denn auch dort schlägt der Wortfilter g_ar sch_nell und b_arsch_ zu.

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