Sex.com Entscheidung bleibt bestehen
Es bleibt dabei, der Domain-Dieb muss 65 Millionen Dollar zahlen. Ob Network Solutions ebenfalls eine Schuld trägt, bleibt noch unbeantwortet.
Im neu verhandelten Verfahren in Sachen "sex.com" kam es zur ersten Entscheidung. Der Antrag des in erster Instanz verurteilten Trickbetrügers auf Berufung wurde abgelehnt. Das Urteil gegen ihn in Höhe von 65 Millionen Dollar bleibt bestehen.
Der Fall in aller Kürze: 1994 wurde die Domain von Gary Kremen registriert. Im folgenden Jahr gelang es Stephen Cohen mit Hilfe einer gefälschten Mail an Network Solutions, in den Besitz der Domain zu gelangen. Es folgte ein jahrelanger Rechtsstreit, bei dem Kremen im Ende obsiegte. Der Täter wurde zu 40 Millionen Dollar Schadensersatz (Compensation) verteilt sowie zu weiteren 25 Millionen Dollar Schadensersatz mit Strafcharakter (punitive Damages). Gezahlt hat der heute in Mexiko lebende Täter nichts, er hat angeblich nicht einmal genügend Geld, um sich Toilettenpapier zu kaufen. Es wird allgemein angenommen, dass er die während seiner Zeit der Domain-Nutzung erworbenen Millionen außer Landes geschafft hat.
Das dürfte auch der hauptsächliche Grund sein, wieso der Bestohlene ebenfalls auf Wiederaufnahme drängt. Er stellte nochmals einen Antrag, auch Network Solutions die Schuld an dem Domain-Diebstahl zu geben. Und er fordert auch von dem damaligen Ex-Monopolisten eine Wiedergutmachung in Millionenhöhe. Ein Antrag, der angesichts der Vielzahl von Domain-Diebstählen in den vergangenen Jahren große Aufmerksamkeit findet. Im ersten Verfahren wurde dieser Teil der Klage abgewiesen.
In dieser Angelegenheit wurde im Berufungsverfahren noch keine Entscheidung getroffen. Mit einem Urteil wird in den nächsten Monaten gerechnet.