12.09.2002

Haft für Cyberstalker

In den USA wurde ein Mann zu acht Jahren Haft verurteilt, weil er eine Fernsehjournalistin mit Mails bedrängte.

Erstmals kam ein im Jahr 2000 auf das Internet ausgeweitetes Gesetz zur Anwendung. Ein Mann, der eine Fernsehjournalistin im Internet verfolgte und belästigte (Stalking), wurde in Ohio zu acht Jahren Haft verurteilt.

Mit diesem Urteil blieb das Gericht sogar noch unter der möglichen Höchststrafe von zehn Jahren. Der 39 Jahre alte Verurteilte muss sich zusätzlich einer Therapie unterziehen.

Er hatte im Fühjahr 2000 begonnen, der Journalistin Mails zu schreiben, die mit der Zeit "vulgär und obsessiv" wurden. Er kontaktierte auch Familienmitglieder und belästigte die junge Frau mehrfach am Arbeitsplatz mit Mails und Anrufen. Sein Verteidiger will das Urteil nicht akzeptieren und will in Berufung gehen.

Das ursprünglich 1996 in Kraft getretene Gesetz bezog sich eigentlich auf "Stalker", die ihren Opfern physikalisch folgen und ihnen beispielsweise nachreisen. Es sollte jenen Opfern Schutz geben, die sich einer Verfolgung nicht entziehen können. Erst im Jahr 2000 wurde das Gesetz auch auf das "Stalking" im Internet ausgeweitet.

zum Seitenanfang