USA lehnen Verbot rassistischer Sites ab
Die von europäischer Seite gehegte Hoffnung eines weltweiten Verbotes fremdenfeindlicher Sites wird enttäuscht. Die USA lehnen ein solches Verbot als verfassungsfeindlich ab.
Politiker in Europa und den USA setzen unterschiedliche Prioritäten. Die Ablehnung des vom Europarat vor wenigen Tagen beschlossenen ersten Zusatzprotokolls zum Cybercrime-Staatsvertrag macht das erneut deutlich.
Erst im vergangenen Herbst war der Staatsvertrag mit Unterstützung der USA in Kraft getreten. Für die europäischen Mitglieder des Europarates war schon damals klar, dass der Begriff "Cybercrime" nicht nur Hacker-Angriffe, Urheberrechtsverletzungen und Kinderpornographie umfassen soll.
Man plante damals schon die Erweiterung um einen Passus, der beispielsweise "Hate Speech" und rassistische Informationsangebote verbieten sollte. Es war sogar beabsichtigt, das "illegale Hosting" zu verbieten. Strafverfolgern sollte grenzübergreifend die Möglichkeit geboten werden, das Hosting "illegaler" Informationen zu verbieten. Rechtsradikalen Sites in Kanada und den USA hätte man damit den Stecker ziehen können.
Die Diskussionen zu diesem Thema wurden veröffentlicht und waren den US-Vertretern bestens bekannt. Hörbare Kritik an diesen Vorhaben wurde aber nicht geäußert, als es zur Unterschrift des Staatsvertrages kam.
Daher kommt es jetzt ein wenig überraschend, dass die USA die Unterzeichnung des ersten Zusatzprotokolls verweigern wollen. In diesem Zusatzprotokoll geht es konkret um das Verbot rassisitischer und fremdenfeindlicher Informationsangebote. Nach Auffassung der US-Vertreter sind aber Regelungen, die sich gegen solche Informationen richten, nicht zwingend Teil des Staatsvertrages.
Doch eigentlich sollte das nicht überraschen. Die USA pflegt in Sachen Meinungsfreiheit eine lange und teilweise extrem liberale Tradition. Während man in vielen Ländern Europas bestimmte Informationen gerne totschweigen möchte, lässt man in den USA dem Informationsfluss freien Lauf.
Diese Haltung dürfte im Zeitalter des Internet übrigens erfolgversprechender sein. Doch das nur Rande, denn es geht hier um Politik und nicht um die Realität.
Aufgrund der genannten Tradition in Sachen Meinungsfreiheit wollen die USA also die Unterstützung des ersten Zusatzprotokolls verweigern.
Das bedeutet nicht, dass die USA nicht die Unterstützung der anderen Unterzeichner einfordern wird, wenn es um die Verfolgung von anderen Tätergruppen geht. Beim Angriff auf Computer-Systeme, beim Diebstahl von Kreditkarteninformationen und auch bei Urheberrechtsverstößen wird man sich sicher auf den Staaatsvertrag berufen.
In Sachen "Judenhass" oder "Ku Klux Klan" möchte man dann allerdings doch den Schutz der US-Verfassung wahren und sich den aus dem Staatsvertrag abgeleiteten Protokollen nicht anschließen.
Wieso das von der US-Regierung nicht schon im vergangenen Jahr klar zum Ausdruck gebracht wurde? Nun ja, man wollte das Zustandekommen des Staatsvertrages nicht behindern. Und ansonsten gilt unter Rechtsanwälten eine Regel, die sich auch auf diplomatische Kreise übertragen lässt: "Das Schweigen des Kaufmanns kann nicht als Zustimmung gewertet werden".