IP-Sperren rechtlich und technisch untauglich
Das Center for Democracy and Technology setzt zu einem neuen Versuch an, die Gerichte davon zu überzeugen, dass IP-Sperren unbrauchbar sind.
Das Center for Democracy and Technology hat einen neuen Bericht veröffentlicht, der sich mit den Auswirkungen von Sperrmaßnahmen auf IP-Ebene im Internet beschäftigt. Gestützt auf die Ergebnisse des Harvard-Juristen Ben Edelman kommen die Bürgerrechtler zu dem Schluss, dass IP-Sperren verfassungswidrig sind.
Mit diesem Bericht sollen in erster Linie die im vergangenen Jahr eingeführten Sperrmaßnahmen in Pennsylvania kritisiert werden. Dort war der Service Provider WorldCom durch gerichtlichen Beschluss dazu aufgefordert worden, den Zugang zu fünf Kinderporno-Sites zu sperren. Zuvor sollen bereits 200 vergleichbare Sperren ohne Gerichtsbeschluss eingerichtet worden sein. Auch in deutschland will die Bezirksregierung Düsseldorf nicht von dieser Methode lassen.
Nach Auffassung der Bürgerrechtler sind aber sowohl die juristischen als auch die technischen Grundlagen dieser Maßnahmen fehlerhaft. Sie verstoßen gegen die US-Verfassung und behindern zusätzlich den Zugang zu unverfänglichen Informationen.
Letzteres wird mit dem bei vielen Providern angewandten Verfahren des IP-Sharing begründet. Um Ressourcen zu schonen und möglichst wenige IPOs verwenden zu müssen, werden bei vielen Providern IPs gleich mehreren Domains zugeordnet.
Die Server der Provider sind in der Lage, die Adressangaben im Browser richtig zuzuordnen. Doch wenn IPs gesperrt werden, so sind möglicherweise Hunderte von Sites davon betroffen, auch wenn nur ein Auftritt illegale Inhalte liefert.