01.09.2003

Google sperrt u.a. Kazaa Lite

Die Kazaa-Betreiber haben von Google verlangt, Links auf "illegale" Kazaa-Kopien wie Kazaa Lite zu entfernen. Und Google hat - wie bisher immer - der Forderung nachgegeben.

Google hat auf eine anwaltlich vorgetragene Beschwerde des Kazaa-Betreiberrs Sharman Networks reagiert. Einige Suchergebnisse wurden entfernt, die zuvor bei der Eingabe von "Kazaa" noch erschienen waren.

Insgesamt 15 URLs - so das Schreiben der Anwälte - sollen bei der Suche nach dem Markennamen "Kazaa" erscheinen und auf Seiten verweisen, auf denen illegales Material zu finden ist. Gemeint sind Kopien der Kazaa-Software beziehungsweise Abkömmlinge wie Kazaa Lite. Diese von Adware- und Spyware befreite Version ist nun also nicht mehr über einen direkten Link bei Google zu finden.

Der Vorgang weicht im Grunde genommen nicht von den vielen anderen Fällen ab, bei denen Google ohne größere Gegenmaßnahmen eingelenkt hat. Alleine 126 Fälle, bei denen eine Beschwerde bei Google auf Grundlage des US-Urheberrechts DMCA erfolgte, werden bei ChillingEffects.org aufgelistet.

Denn so sieht inzwischen Googles routinemäßiger Umgang mit vorgeblichen DMCA-Verletzungen oder auch anderen Beschwerden aus: Die in den Abmahnungen genannten Adressen werden bei den Suchergebnissen gesperrt, sie tauchen nicht mehr auf. Am unteren Ende der Ergebnisseite erscheint dafür ein Hinweis, dass einige Ergebnisse aufgrund einer Beschwerde von der Seite entfernt wurden. Bei Google.de wird aus der Beschwerde gar eine "Klage". Zusätzlich wird ein Link auf die konkrete Beschwerde präsentiert, die zuvor bei ChillingEffects.org hinterlegt wurde.

Man kann dieses Verfahren als eine geschickte Umgehung der DMCA-Vorschriften interpretieren. Denn Google sperrt mit diesem "Trick" zwar die angemahnten Adressen aus der Ergebnisdarstellung. Doch durch den Verweis auf die Beschwerde erhalten die Google-Nutzer Gelegenheit, die gesperrten Adressen zumindest einzusehen.

Schließlich - so die dahinter stehende Logik - ist es Sache der gesperrten Sites, sich gegen die Vorwürfe zu Wehr zu setzen. Es kann nicht Googles Sache sein, wegen möglicher Verstöße gegen das Urheberrecht einen Rechtsstreit zu riskieren. Und wenn eine betroffene Site eine "Counter Notification" formuliert - und damit ein Verfahren in den USA akzeptiert - dann entsperrt Google die Adressen auch wieder.

Angesichts der extrem weiten Anwendbarkeit und Auslegbarkeit des amerikanischen Urheberrechts ist dieses Vorgehen durchaus nachvollziehbar. Dennoch muss man mit der Argumentationskette nicht einverstanden sein. .

Google könnte nämlich sehr wohl gegen die anwaltlichen Forderungen antreten. Bis heute steht noch überhaupt nicht fest, ob ein Suchergebnis überhaupt als Beihilfe bei einem Urheberrechtsvergehen zu betrachten ist. Google hat sich dieser Frage leider nicht gestellt und fordert geradezu dazu auf, Missbrauch mit DMCA-Beschwerden zu treiben. Vor allem dann, wenn die betroffenen Sites außerhalb der USA betrieben werden. US-Beschwerdeführer werden nur selten mit "Counter Notifications" rechnen müssen.

Vermutlich wurde der Konlikt von der Suchmaschine vermieden, weil der Google-Cache das Problem verschärft. Durch einen einfachen Ergebnis-Link könnte ein Kläger nur schwer mit einer "Zueigenmachung" der verlinkten Site argumentieren. Doch wenn die fraglichen Inhalte auch noch zwischengespeichert werden, wird der Fall schwierig.

Erwähnenswert ist dabei im aktuellen Fall auch, dass einer der gesperrten URLs, kazaagold.com, zwar aus den Ergebnissen gesperrt wurde, aber als Textwerbung noch auftaucht.

Außerdem scheint es neben dem Problem des Gerichtsorts von Kläger und Beklagtem interessant, dass Google die Reichweite des DMCA auch in anderer Hinsicht auf andere Länder ausweitet. Obwohl der DMCA in Deutschland keine Anwendung findet, werden dennoch Ergebnisse auf seiner Grundlage gesperrt. Doch das sei nur am Rande bemerkt.

Jedenfalls scheint sich bei Google im Laufe der Zeit ein Procedere entwickelt zu haben, das den Suchmachinen-Betreibern irgendwann einmal große Kopfschwerzen bereiten wird. Denn schon jetzt wird Googles nachgiebige Haltung bei DMCA-Beschwerden ausgenutzt.

Zuletzt war das sehr deutlich zu sehen, als eine amerikanische Aupair-Vermittlung einen deutschen Konkurrenten mit einer fadenscheinigen Beschwerde aus der Suchmaschine bugsierte. Zuvor schon machte sich Google mehrfach zum Werkzeug der Scientologen. Denn die Sekte hat gelernt, Kritiker mit Hilfe des DMCA mundtot machen.

Doch vielleicht wird sich gerade der Fall "Kazaa" als Wendepunkt erweisen. Denn wenn Google sich nicht weigert, Kazaa Lite zu sperren, warum sollte man sich dann beispielsweise einer Beschwerde der Musikindustrie widersetzen, die sich auf die aktuellen Beschwerdeführer bezieht?

Schließlich dürfte es ein Leichtes sein, den Tauschbörsen Urheberrechtsverstöße vorzuwerfen. Die Musikindustrie tut dies schon seit Jahren. Zwar mit wechselhaftem Erfolg, doch das spielt bei einer Beschwerde keine Rolle.

Würde Google mit einer solchen Beschwerde konfrontiert, so müsste die Suchmaschinen entweder die Links auf Kazaa und Co. entfernen, oder sich einem Verfahren stellen. Das könnte dann wirklich interessant werden.

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