08.09.2003

Freispruch für Sektenkritiker

In den Niederlanden hat ein Berufungsgericht entschieden, dass eine Kritikerin der Scientology-Sekte Material verwenden darf, das als urheberrechtlich geschützt bezeichnet wird.

Eine niederländische Kritikerin der Scientology-Sekte hat nun auch - in vermutlich letzter Instanz - vom Berufungsgericht Recht erhalten. Die von ihr kopierten, zitierten, besprochenen und verlinkten Texte des "Fishman Affidavit" verstoßen nicht gegen das Urheberrecht.

Bei dem Affidavit (Erklärung an Eides Statt) handelt es sich um die Aussagen des Scientologen Fishman, der sich im Jahr 1993 wegen verschiedener Straftaten vor einem US-Gericht zu rechtfertigen hatte. Dabei gab er im Rahmen der Verhandlungen auch Papiere der Sekte zu Protokoll, denn er sah sich als Opfer der Sekte.

Die Scientologen erklärten zwar einen Teil der Papiere (OT 8) als Fälschung, beriefen sich aber dennoch später auf das Urheberrecht. Es ist verständlich, dass sie gerade diesen Teil der Papiere nicht veröffentlicht sehen wollten. Denn darin bezeichnet der Sektengründer, der Science Fiction Autor Ron Hubbard, Jesus Christus als homosexuellen Päderasten.

Aber auch ansonsten sind die Papiere recht aufschlussreich und gerade deshalb nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Nur jene Scientologen, die viele kostenpflichtige Kurse besuchen, sind "reif" für dieses Material.

Doch man kann auch auf anderem Weg an die Papiere kommen. Da die Dokumente vom Gericht als Beweisstücke akkzeptiert wurden, sind sie in den USA frei zugänglich. Gegen eine Unkostengeühr von knapp 40 Dollar kann man sogar Kopien davon erhalten.

Genau das wurde schon frühzeitig gemacht und die digitalisierten Kopien wurden im Web von Kritikern der Sekte veröffentlicht. Dagegen hatte die Sekte geklagt. Und zwar nicht nur gegen die Kritikerin, sondern auch gegen beteiligte Provider (z.B. XS4All).

Die Klage wurde aber nun in allen Punkten abgewiesen. Das Gericht greift dabei auch auf die Berner Konvention zurück, wenn es meint, dass einmal öffentlichte zugängliche Dokumente zitationsfähig sind. Es sei weiterhin im öffentlichen Interesse, dass diese Unterlagen frei zugänglich bleiben, um sie zu diskutieren und um die Sekte besser verstehen zu können. Die Papiere unzugänglich zu machen, würde bedeuten, die Meinungs- und Redefreiheit einzuschränken.

Interessant dabei vielleicht am Rande noch, ein etwas ungewöhnlicher Vorgang für ein niederländisches Gericht: Es zitiert zur besseren Einschätzung eine Broschüre des deutschen Familienministeriums. Darin heißt es: "(.) Denn: Scientology ist nicht harmlos. Es ist auch keine Religions- oder Glaubensgemeinschaft. Es ist vielmehr eine auf unbedingte Gewinnmaximierung ausgerichtete wirtschaftliche Organisation, deren Ideologie totalitäre Züge trägt und deren Weltbild das Bundesarbeitsgericht als menschenverachtend bezeichnet hat."

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