Neue Abmahnwelle?
Wer in seinem Domain-Namen auch ein Kfz-Kennzeichen verwendet, wird möglicherweise schon bald eine Abmahnung erhalten.
Der Informatiker Wolfgang Wiese schreibt in seinem Blog über einen fast schon absurden Fall einer angeblichen Patentverletzung. Leider scheint es sich dabei aber nicht um einen Einzelfall zu handeln, denn auch der Forschungsstelle Abmahnwelle e.V. liegt eine ähnliche Abmahnung vor.
Worum geht es? In beiden Fällen erhielten die Betreiber von WWW-Auftritten eine Abmahnung incl. Unterlassungserklärung und Kostennote des Anwalts. Beide sollen wegen der Verletzung des Europäischen Patents EP 1163612 "vorerst pauschal" Schadensersatz in Höhe von 580 Euro zahlen und außerdem noch Anwaltskosten und -auslagen in entsprechender Höhe übernehmen. Insgesamt ergibt sich ein Gesamtbetrag von jeweils 1.114,50 Euro.
Die Patentverletzung erfolgt im jeweils genutzten Domain-Namen, denn die beiden Betroffenen benutzen als Adresse unter .de eine Kombination aus einem Gattungsbegriff und einem Kfz-Kennzeichen. Solche Adressen wie beispielsweise tennis-hh.de oder kneipenfuehrer-mz.de sind sonst meist unverfänglich, da sie die Namensrechte der jeweiligen Gebietskörperschaft nicht verletzen.
Doch im Fall der beiden Abgemahnten wurde das Patent auf ein "Strukturierungsprogramm für eine Datenverarbeitungsanlage" verletzt. Das Europäische Patent stützt sich dabei auch auf eine Patentschrift beim DPMA in München, die unter der Nummer DE 10017052 eingetragen ist.
Und dieses Patent hat es in sich, denn laut der Kurzfassung wird folgendes Verfahren geschützt:
"Bei einer Datenverarbeitungsanlage mit einer Prozessoreinheit und mindestens einer Speichereinheit, einer Eingabeeinheit zum Eingeben von Daten und eine Ausgabeeinheit zum Ausgeben von Daten, wobei die Datenverarbeitungsanlage über eine bidirektionale Schnittstelle interaktiv mit dem weltweiten Internet vernetzbar ist, wird ein Strukturierungsprogramm, mit dem eine automatische Zuordnung von Informationsanbietern zu vorherbestimmten geographischen Regionen ermöglicht ist, dadurch geschaffen, dass in der Speichereinheit ein Programm mit folgenden Schritten gespeichert ist:
Zuordnen vorgegebener Daten eines eine Mehrzahl von Daten enthaltenden Datenpools zu übergeordneten Speicheradressen;
Auswählen vorgegebener Daten des Datenpools nach Maßgabe eines Eingabecodes, der entsprechend der übergeordneten Speicheradressen geordnet ist."
Was hier steht, klingt ganz schön kompliziert, bedeutet aber im Grunde nur, dass alle Kombinationen aus einigen recht vagen Informationsbereichen ("Event", "Service", "Verkehr", "Firmen" und "Reisen") mit dem Namen eines Staates, Bundeslandes oder Landkreises durch das Patent vereinnahmt werden. Wobei in der europäischen Patentschrift für die Landkreise auch ausdrücklich die Kfz-Kürzel angesprochen werden.
Wie es dazu kommen kann, dass ein solches Patent überhaupt die Prüfung beim Patentamt übersteht, bleibt ein Rätsel. Möglicherweise wurde der zuständige Prüfer von der Wortwahl des Patentantrags geblendet. "Datenverarbeitungsanlage mit interaktiver bidirektionaler Schnittstelle" klingt immerhin bedeutsamer als "PC mit Internet-Anschluss".
Vielleicht machte das Patent zur Zeit seiner Anmeldung auch noch etwas mehr Sinn. Denn wie man dem Archiv des PC Digest entnehmen kann, plante der heutige Abmahner im Jahr 2001 noch eine Art "Yahoo für den Landkreis". Nach dieser Darstellung sollte das geplante Mowap-Verzeichnis unter der Adresse HH.mowap.de beispielsweise regionale Informationen für die Hansestadt Hamburg versammeln.
Daraus wurde aber nichts und so hinterlassen die beiden oben genannten Abmahn-Versuche den Eindruck, dass es hier um eine Art "Resteverwertung fehlgeschlagener Investitionen" geht.
Bedenklich ist dabei, dass diese beiden Abmahnungen aufgrund einiger Indizien den Eindruck erwecken, es handele sich um eine Art Versuchsballon für eine möglicherweise geplante Abmahnungswelle.
Für diesen Fall bleibt wieder einmal nur der Hinweis auf die Abmahnwelle. e.V. Dort ist noch während der Bearbeitung dieses Textes bereits die dritte Abmahnung "aufgeschlagen". Und dort können Betroffene sich austauschen, um den mit diesen Abmahnungen verbundenen Zeit- und Geldverlust so gering wie möglich zu halten.
Nachtrag (14:15 Uhr): Tatsächlich scheint es sich um den Versuch einer Abmahnwelle zu handeln. Bis jetzt sind sechs Fälle bekannt. In zwei davon sind deutsche Hochschulen betroffen.