08.03.2004

10 Jahre Spam

Ein trauriges Jubiläum: Der 5. März gilt als Geburtsstunde des Spam, weil damals zwei Anwälte das Usenet mit Werbebotschaften pflasterten. Heute würde es schwerfallen, dies rechtlich zu verfolgen.

Eine der größten Plagen des Internet konnte am vergangenen Freitag ein unrühmliches Jubiläum feiern. Bezeichnenderweise waren es zwei Anwälte, Laurence A. Canter und Martha S. Siegel die als erste Spammer des Internet gelten.

Die beiden Juristen hatten ihre Werbeschreiben damals im Usenet gepostet. Und zwar in über 130 verschiedenen Diskussionsgruppen. Sie warben für ihre Mithilfe bei der Teilnahme an der "Green Card Lottery", der jährlichen Vergabe von Visa für Einwanderer in den USA.

Inzwischen hat sich einiges getan, vor allem auf Seiten der Spammer. Inzwischen gibt es kaum mehr einen Bereich des Internet, in dem keine unerwünschten Werbebotschaften zu finden sind. Vor allem das Medium "Mail" ist inzwischen fest in der Hand der Spammer. Der überwiegende Teil der heute verschickten Mails kann als Spam bezeichnet werden.

Auch hinsichtlich der Bekämpfung des Problems hat sich einiges getan. Zumindest die technischen Möglichkeiten der Spam-Vermeidung zeigen enorme Verbesserungen. Allerdings haben auch die Spammer ihr Instrumentarium verfeinert und können viele der Sperren umgehen. Rigidere technische Maßnahmen sind aber meist auch mit der Gefahr des Verlusts erwünschter Mails verbunden.

Was die rechtliche Situation angeht, so sind dort nur geringe Fortschritte zu beobachten. In den USA trat erstmals zum Jahreswechsel 2003/2004 ein Gesetz in Kraft, das Spam auf Bundesebene bekämpfen soll.

Interessanterweise wäre die von Canter & Siegel im Jahr 1984 gepostete Werbebotschaft nach diesem Gesetz als weitgehend legal zu bezeichnen. Wäre es als Mail verschickt worden und würde es dann noch einen Hinweis enthalten, wie man sich vor dem Empfang weiterer Schreiben schützen kann, so wäre die erste Spam-Mail nach heutigen US-Maßstäben kaum anfechtbar.

In der EU stellt sich Situation auf den ersten Blick etwas positiver dar. Immerhin wurde hier eine Direktive für die gemeinsame Rechtsprechung entwickelt, die den Versand unerwünschter Werbebotschaften verbietet.

Besonders wichtig ist dabei, dass diese Direktive ein Opt-In vorsieht. Die Mail-Empfänger müssen also in den Empfang eingewilligt haben. Das US-Gesetz dagegen basiert auf dem Modell des Opt-out. Die Empfänger dürfen nach dem Empfang der Mails darum ersuchen, nicht mehr weiter behelligt zu werden.

Doch trotz dieser sehr unterschiedlichen Ansätze steht der Misserfolg der EU-Direktive jenem des US-Gesetzes in nichts nach.

In der EU lässt sich dies unter anderem dadurch erklären, dass die meisten Länder bisher auf eine Überführung der Direktive in geltendes nationales Recht verzichtet haben. Die EU-Kommission sah sich deswegen schon genötigt, gegen die betreffenden Länder ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten. Auch gegen Deutschland, denn auch hier wurde noch kein Anti-Spam-Gesetz eingeführt.

Welche Ursachen diese Nachlässigkeit der Gesetzgeber hat, ist schwer zu beurteilen. Eine Rolle dürften im speziellen Fall Deutschland die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag und Bundesrat spielen. Denn auch unter den Vorgaben der EU-Direktive könnte ein Anti-Spam-Gesetz im konkreten Fall sehr unterschiedlich formuliert werden. Und die Wirtschaft hat ein großes Interesse daran, diesen Spielraum so weit als möglich für sich zu nutzen.

Dass dieser Spielraum auch im Ausland wahrgenommen wird, zeigt am besten ein im Januar veröffentlichtes Positionspapier der amerikanischen Handelskammer für EU-Angelegenheiten (American Chamber of Commerce to the European Union) in Brüssel.

In diesem Papier wird schon in der Definition darauf hingewiesen, dass die Absender unerwünschter Werbebotschaften in zwei Kategorien einzuteilen sind: In legitime "Marketers" und in solche, die Mail-Adressen kapern, meist um betrügerische oder pornographische Informationen zu verschicken. Nach dieser Logik verschicken also beide Gruppen Spam. Aber nur die zweite Kategorie soll dafür bestraft werden.

Und auch die weiteren "Positionen" der Handelskammer zeigen, dass die US-Wirtschaft die europäischen Bürger als Empfänger von Werbebotschaften noch lange nicht aufgegeben hat. Dass die europäische Wirtschaft hier eine andere Einstellung vertritt, ist kaum denkbar.

So erklärt sich vielleicht, wieso die Umsetzung der EU-Direktive - auch, aber nicht nur in Deutschland - soviel Zeit in Anspruch nimmt. Vor allem, wenn nicht wieder ein Gesetzesvorhaben am politischen Widerstand scheitern soll, weil es angeblich "nicht weit genug geht".

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